Günter v. Gravenreuth: "Parasiten" in der (Internet-)Rechtsprechung

Nach einem Beschluß des OLG Frankfurt am Main vom 27.10.2005, Az. 16 W 17/05 ist „Dialer-Parasit“ eine zulässige Überspitzung http://www.heise.de/newsticker/meldung/65852 .

Nach einer Entscheidung des 2. Strafsenats des OLG Frankfurt (NStZ-RR 2000, 368 ff.) handelt es sich bei der Bezeichnung von Asylbewerbern als "Sozialparasiten" um strafbare Volksverhetzung:
"Die Bezeichnung der betreffenden Bevölkerungsgruppe als "Sozialparasiten" knüpft daran an, dass diese Menschen auf Kosten der Bundesrepublik Deutschland im Inland leben, ohne ihrerseits Gegenleistungen zu erbringen. In der Verwendung des Begriffs Parasiten liegt jedoch nicht nur eine "bildhaft beschreibende Kritik in volkssprachlicher Form". Vielmehr haftet diesem Begriff nach dem objektiven Sinngehalt in der betreffenden Situation ein deutlich erkennbares erhebliches Unwerturteil an. Ein Parasit ist gerade kein menschliches Wesen, sondern ein tierischer oder pflanzlicher Schädling. Dem steht nicht entgegen, dass im Tier- oder Pflanzenreich durchaus für beide Teile nützliche Symbiosen existieren; der Angekl. hat ersichtlich keine wissenschaftlich korrekte Parallele ziehen wollen, sondern eine seiner Ansicht entsprechende deutlich negative Bezeichnung verwendet. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass der Begriff "Parasit" schon deshalb eine ganz erhebliche verächtlichmachende Bedeutung hat, weil er in der Vergangenheit bereits gegenüber Juden in böswillig verächtlichmachender Weise verwendet wurde."

In diesem Sinne hatten auch, teilweise unter wechselseitiger Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe, das Kammergericht Berlin (JR 1998, 213/216), das OLG Karlsruhe (MDR 1995, 735/736) und das Bayerische Oberste Landgericht entschieden (NStZ 1994, 588). Wörtlich führt das OLG Karlsruhe zu der Bezeichnung von Asylanten als "Sozialparasiten" und als "Schmarotzer" aus:
"Damit werden die Asylanten als Untermenschen und "Abschaum" der Bevölkerung dargestellt, denen die menschliche Würde abzusprechen ist"

Das LG Düsseldorf (MMR 2003, 65; http://www.heise.de/newsticker/meldung/28975 ) hat einen Internet-Gästebucheintrag, wo ein Rechtsanwalt als "Parasit" bezeichnet worden war untersagt:
"Die Bezeichnung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin als "Parasit" stellt jedoch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung gemäß §§ 823 Abs. 1, Abs.2 BGB iVm § 185 StGB dar. Bei dieser Äußerung handelt es sich ebenfalls um ein Werturteil und nicht um eine Tatsachenbehauptung. (...) Der Begriff Parasit bedeutet "Schmarotzer" (Duden, Deutsches Universalwörterbuch, 2. Aufl. 1989). Soweit der Begriff im Rahmen der NS-Propaganda auch gegenüber Juden gebraucht wurde oder auch in der Tier- und Pflanzenwelt Anwendung findet, kommt ihm inhaltlich keine andere Bedeutung zu. Auch in der Biologie bezeichnet er ein Lebewesen, das aus dem Zusammenleben mit anderen Lebewesen einseitig Nutzen zieht, das es oft auch schädigt und bei denen es Krankheiten hervorrufen kann. (...) Eine Person, die als Schmarotzer auf Kosten anderer lebt, selbst also nichts leistet oder bereit ist, selbst zu geben, wird als nicht wertvoll oder Schädling angesehen. Die Äußerung ist daher geeignet, den Prozessbevollmächtigten der Klägerin in seinem Ansehen in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen.
Die Äußerung ist auch rechtswidrig, da sie nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Die Meinungsfreiheit muss stets zurücktreten, wenn sich eine herabsetzende Äußerung als Schmähkritik darstellt (BGH NJW 2000, 3421, 3422). Eine solche liegt vor, wenn bei einer Äußerung nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht ( BVerfG NJW 1995, 3303, 3304, BGH aaO, S. 3422)."

Auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung gilt der Begriff des "Parasiten" als starke Anlehnung an den Wortschatz des Nationalsozialismus (z.B. BayVGH NJW 1994, 748; OVG NRW, NVwZ 1994, 588). In mehreren Verfahren wurde der Partei "Die Republikaner" angekreidet, Asylanten und Sinti und Roma als "Schmarotzer" und als "Parasiten" bezeichnet zu haben. Insoweit führt der BayVGH aus:
"Äußerungen wie die hier beispielhaft aufgeführten sind mit der Achtung der Menschenwürde nicht vereinbar (...). Damit werden fundamentale Menschenrechte mißachtet."

Bemerkenswert ist auch, dass erst vor wenigen Tagen ein anderer Zivilsenat des OLG Frankfurt festgestellt hatte, dass die Bezeichnung des als Mörder des Bankierssohnes Jakob von Metzler rechtskräftig verurteilten Magnus Gäfgen als "Nichtmensch" dessen Menschenwürde verletzt und der Sprachgebrauch stark an die Diktion des Nationalsozialismus erinnert (Az.: 15 W 72/05).
_________________
Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

  1. Hi,

    Danke für dieses Posting.

    Bis gerade eben kam mir beim Gedanken an gewisse Rechtsanwälte "Parasiten in der Internet-Rechtsprechung" noch nicht in den Sinn.

    cu,
    Andreas

    --
    Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
    Schreinerei Waechter
    Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
    1. Hi,

      Danke für dieses Posting.

      Bis gerade eben kam mir beim Gedanken an gewisse Rechtsanwälte "Parasiten in der Internet-Rechtsprechung" noch nicht in den Sinn.

      Die RechtSPRECHUNG kommt von den Gerichten. Richter als "Parasiten" zu bezeichnen kann nicht gutgehen (und ist IMHO auch dann absolut verfehlt, wenn die OLG-Senate in FFM sich nicht einigen können).

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

      1. Hi,

        Die RechtSPRECHUNG kommt von den Gerichten.

        Sie als Jurist kennen da sicher die Feinheiten besser als ich als juristischer Laie.

        Richter als "Parasiten" zu bezeichnen kann nicht gutgehen

        Dann finde ich es um so erstaunlicher, daß Sie als Jurist (der sich ja mit sowas auskennen muß) das trotzdem getan haben (siehe Titel des Threads).

        cu,
        Andreas

        --
        Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
        Schreinerei Waechter
        Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
        1. Hi,

          Die RechtSPRECHUNG kommt von den Gerichten.

          Sie als Jurist kennen da sicher die Feinheiten besser als ich als juristischer Laie.

          Richter als "Parasiten" zu bezeichnen kann nicht gutgehen

          Dann finde ich es um so erstaunlicher, daß Sie als Jurist (der sich ja mit sowas auskennen muß) das trotzdem getan haben (siehe Titel des Threads).

          Wird ein Gericht zum Spammer wenn man einen Titel: "Spammer in der (Internet-)Rechtsprechung" wählt?

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr. v. Gravenreuth
          Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

        2. Moin!

          Dann finde ich es um so erstaunlicher, daß Sie als Jurist (der sich ja mit sowas auskennen muß) das trotzdem getan haben (siehe Titel des Threads).

          Gratuliere. ich sollte Dich als "Eloquentiker" für die anstehenden öffentlichen Streitgespräche engagieren. Einen Rechtsanwalt habe ich schon (an meiner Seite).

          MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

          fastix®

          --
          Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
      2. Moin!

        (und ist IMHO auch dann absolut verfehlt, wenn die OLG-Senate in FFM sich nicht einigen können).

        Oh! Sie mögen das LG und das OLG Frankfurt ja augenblicklich gar nicht... Nehmen Sie sich den verlorenen Prozeß Ihres derzeitigen Mandanten nicht ein wenig sehr zu Herzen? Oder sind Sie so erbost, weil diese Entscheidung ausgerechnet  drei Tage nach Eingang Ihrer Anträge in der Syndikus-Sache so fiel? Sie hatten sicher auf was anderes gehofft... "Dem Gericht ist der Antragsteller aus zahlreichen presserechtlichen Verfahren bekannt"- Das ist doch die übliche Methode um Sympatie einzufordern- oder?

        Es ging nicht um "Parasit" sondern um "Dialer-Parasit". Das ist definitiv ein Unterschied, auch wenn derzeit weder Sie noch Syndikus noch Dolzer den sehen wollen. Ich persönlich schätze es allerdings sehr, dass Dolzer nun scheinbar selbst hingeht und den bisherigen Gewinn in Gerichtsverfahren verbrät.

        Ich gratuliere den beiden Gerichten zu den klugen Entscheidung in dieser Sache. Basta!

        MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

        fastix®

        --
        Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
        1. Ich gratuliere den beiden Gerichten zu den klugen Entscheidung in dieser Sache. Basta!

          Womit Sie sicherlich das AG München und das LG Frankfurt a.M. meinen ;-)

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr. v. Gravenreuth
          Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

          1. Moin!

            Ich gratuliere den beiden Gerichten zu den klugen Entscheidung in dieser Sache. Basta!
            Womit Sie sicherlich das AG München und das LG Frankfurt a.M. meinen ;-)

            Ja. Schon vorab :-)))

            MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

            fastix®

            --
            Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
            1. Moin!

              Da fällt mir ein: Das Amtsgericht hat es leider unterlassen mir eine Kopie Ihrer Anträge zuzusenden. Wären Sie so freundlich dies anstelle des Gerichtes per e-Mail vorzunehmen? Die Adresse haben Sie ja.

              MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

              fastix®

              --
              Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
              1. Moin!

                Da fällt mir ein: Das Amtsgericht hat es leider unterlassen mir eine Kopie Ihrer Anträge zuzusenden. Wären Sie so freundlich dies anstelle des Gerichtes per e-Mail vorzunehmen?

                Wieso sollte ich meinen Damen die Arbeit machen lassen, die Anlagen einzuscannen etc.? Der Anwalt Ihres vertrauens kann doch Akteneinsicht nehmen.

                Mit freundlichen Grüßen

                Günter Frhr. v. Gravenreuth
                Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

                1. Moin!

                  Wieso sollte ich meinen Damen die Arbeit machen lassen, die Anlagen einzuscannen etc.? Der Anwalt Ihres vertrauens kann doch Akteneinsicht nehmen.

                  Oh! Ich wusste nicht, dass Sie Ihre Anträge auf die gute alte Tour von zahlreichen Damen mit der Schreibmaschine herstellen lassen. Andererseits, da Sie Windows benutzen, habe ich natürlich volles Verständnis dafür, dass Sie nichts speichern möchten. Zum einen, weil es so unsicher ist und zum anderen weil ja niemand weiss, wie die Nachwelt darüber denkt.

                  Vermutlich wird eine tiefe Kenntnis des Antrages auch gar nicht notwendig sein. Ich habe ausreichend eigene Argumente zur Verfügung und ahne ja schon jetzt, dass das Wort "unbeträchtlich" darin vermutlich ebenso oft vorkommt wie ganze Abschnitte über heise-forumsianer und Tauschbörsenbenutzer, die mit dem Verfahren nichts zu tun haben und denen ein vorangestelltes "unbeträchtlich ist" aber vollkommen fehlt.

                  Hoffentlich ist an dem Tag ist Fön. Ich liebe München bei Fön und hoffe mein Anwalt kommt damit klar. Ich werde meinen Anwalt bitten auch das und noch weitere Ausführungen zum Wetter und wie sich die Menschen dabei fühlen in den Antrag zu schreiben, man muss Ihnen ja auch hinsichtlich der Textmenge was entgegenhalten können.

                  MSG (Mit sportlichen Grüßen)

                  fastix®

                  --
                  Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
                2. hallo Günni,

                  Wieso sollte ich meinen Damen die Arbeit machen lassen, die Anlagen einzuscannen etc.? Der Anwalt Ihres vertrauens kann doch Akteneinsicht nehmen.

                  Du solltest wenigstens dafür sorgen, daß irgendjemand deine Forumsbeiträge auf Grammatik- und Rechtschreibfehler gegenliest. Du läßt Sorgfalt vermissen. Groß- und Kleinschreibung war doch bisher eine deiner ausgeprägten Stärken (andere scheinen ja eher rudimentär ausgebildet zu sein).

                  Grüße aus Berlin

                  Christoph S.

                  --
                  Visitenkarte
                  http://www.christoph-schnauss.de
                  ss:| zu:) ls:& fo:) va:) sh:| rl:|
                3. hi,

                  Wieso sollte ich meinen Damen die Arbeit machen lassen

                  Ich dachte Tanja macht das gerne?

                  gruß,
                  wahsaga

                  --
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                  #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
      3. Hallo Günter,

        Die RechtSPRECHUNG kommt von den Gerichten. Richter als "Parasiten" zu bezeichnen kann nicht gutgehen (und ist IMHO auch dann absolut verfehlt, ...).

        Auch nicht, wenn die Richter Beisitzer haben, deren Tischgenossen sie doch dann faktisch wären?

        Gruß Gernot

  2. Was hat das hier zu suchen? hat hier wer was verbrochen oder was?

  3. Hi,

    wie darf man denn Rechtsanwälte nennen, die ihren eigenen Mandanten übner den Tisch ziehen und sich mit der Gegenseite "verabreden"?

    Grüße
    Chris

    1. Hallo.

      wie darf man denn Rechtsanwälte nennen, die ihren eigenen Mandanten übner den Tisch ziehen und sich mit der Gegenseite "verabreden"?

      Nenne Sie einfach beim Namen. Jeder wird wissen, wie das dann gemeint ist.
      MfG, at

  4. Moin!

    Tja. Ob Frankfurt eine gute Wahl war? Auch wir beide werden uns auch dort sehen. Im übrigen: Dies ist ein Fachforum. Auch wenn Beiträge in "Nebenthemen" durchaus erwünscht sind, so sehe sicher nicht nur ich es so, dass Sie mit den Beiträgen, welche Sie gegenwärtig wohl mit Copy & Paste in sicher nicht nur dieses Forum einfügen unerwünscht sind. Besonders so große.

    Wenn Sie aber nur Ihre Fundstellen speichern wollen, so benutzen Sie besser Ihren eigenen PC oder "Webspace" bei einem Hoster Ihrer Wahl, der Ihnen eine 24/7- Verfügbarkeit zusagt. Sie können diesen mit dem "FTP-Explorer" per FTP füllen. Alternativ kann ich Ihnen auch ein CMS schreiben oder eines installieren. Auch ein verstichwortetes "Fundstellenverwaltungssystem" ist kein Problem. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich ausschließlich aufgrund unseres angespannten Verhältnisses auf vorheriger Barzahlung bestehen würde.

    Ich bin mir ferner nicht sicher, ob es richtig ist, dass Sie hier ein Urteil aufführen welches letztendlich besagt, dass die Bennennung eines Ihrer ehemaligen Mandanten und derzeitigen Mandanten Ihres Exsyndikus Bernhard Syndikus als "Dialer-Parasit" rechtens ist. Immerhin sehe ich darin eine Verletzung der Interessen Ihres ehemligen Mandanten und im Durchgriff auch eine solche eines Ihrer mutmaßlichen Geschäftsfreunde, der ja jetzt Anwalt Ihres Mandanten ist.

    Ist das eigentlich die Sammlung der Funstellen von Mario Dolzers Webseite? Ich kann diese aus Sicherheitsgründen nicht abrufen. Da war mal was mit einer k.exe oder so...

    MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

    fastix®

    --
    Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
  5. Sup!

    Soll das jetzt ein Wörterbuch werden?

    Gruesse,

    Bio

    --
    Never give up, never surrender!!!
  6. Moin,

    Nach einem Beschluß des OLG Frankfurt am Main vom 27.10.2005, Az. 16 W 17/05 ist „Dialer-Parasit“ eine zulässige Überspitzung http://www.heise.de/newsticker/meldung/65852 .

    Oh Gott. Echt? Stimmt das? Keine fiese Zeitungsente? Das hätte ich nie gedacht. Mannomannomann. Was sollen wir jetzt nur tun? Auswandern? Den Beruf hinschmeißen? Therapeuten aufsuchen? Echte Männer, ja echte Männer hielten so was aus, die sagten jetzt mit führungsgewohnter Stimme: "Was stört es die deutsche Eiche, wenn sich die Sau dran scheuert." - und hätten weiter gekämpft bis zum letzten juristischen Blutstropfen, hätten die Beckerfaust gemacht und  Zuversicht ausgestrahlt. Aber nein, die gibt's ja kaum noch, solche echten Männer. Heute wird nicht gekämpft, sondern gejammert. Stoiber, Münte, Gravenreuth. Nimmt das alles denn kein Ende?

    ;-)

    Swen Wacker

    1. 你好 Swen,

      […] hätten die Beckerfaust gemacht […]

      Die was? ;)

      再见,
       克里斯蒂安

      --
      (X)Emacs: buffer-cycle.el | Neue Hardware eingebaut
      Keine Schneeflocke faellt je auf die falsche Stelle.
      http://wwwtech.de/
      1. hallo CK,

        […] hätten die Beckerfaust gemacht […]
        Die was? ;)

        Ich hätte es nicht für möglich gehalten, daß dir Google keine Erklärung zur Beckerfaust liefern könnte. Ein zweites großartige Textbeispiel steht in der Aargauer Zeitung, auf weitere Suchergebnisse möchte ich lieber nicht verweisen, da gibts noch ein paar tausend Fundstellen auf Pornoseiten ...

        Grüße aus Berlin

        Christoph S.

        --
        Visitenkarte
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      2. Moin!

        […] hätten die Beckerfaust gemacht […]

        Die was? ;)

        "Frustverarbeitung à la Becker eben."

        MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

        fastix®

        --
        Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
          1. Moin!

            Huch! Spannung! Spiel! Und wo ist die Schokolade? Ich will meine Schokolade und nicht das blöde Klapperzeug aus dem blöden gelben Ding!

            Für das nächste Mal: ich lese das Forum von unten nach oben. Bitte nimm das zur Kenntnis.

            MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

            fastix®

            --
            Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
          2. Moin!

            http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2005/9/t115923/#m741326

            Mario D. hat (nicht nur) mir gegenüber freiwillig eine Unterlassungserklärung abgegeben. Soweit zu Deiner Fähigkeit in die Zukunft zu sehen.

            MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

            fastix®

            --
            Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
            1. Mario D. hat (nicht nur) mir gegenüber freiwillig eine
              Unterlassungserklärung abgegeben. Soweit zu Deiner Fähigkeit
              in die Zukunft zu sehen.

              1. Das war bereits in der Vergangenheit.
              2. Stand diese UE nicht unter vielen auflösenden Bedingungen?

              MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

              Grins weiter, solange Du noch glaubst, Grund dazu zu haben :)

              /DSSM1

              1. MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

                Grins weiter, solange Du noch glaubst, Grund dazu zu haben :)

                Der Spruch ist gut :-D

                Mit freundlichen Grüßen

                Günter Frhr. v. Gravenreuth
                Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

                1. Grins weiter, solange Du noch glaubst, Grund dazu zu haben :)

                  Der Spruch ist gut :-D

                  Ich finde ihn sehr flach, habe aber auch keinen Bart, so wie du.

                  Viele Grüße!
                  _ds

          3. Hallo,

            /DSSM1!

            huch! was ist denn das?
            so etwas, wie ein R2D2?
            hat das "es" auch einen namen?
            steht das "D" etwa für "Dolzer"?
            oder für "Dialer"?

            freundl. Grüsse aus Berlin, Raik

            --
            Der IE ist wichtig. Man benötigt ihn, um sich einen Browser zu besorgen.
            Resizeable Textarea 0.1a
      3. Moin,

        […] hätten die Beckerfaust gemacht […]

        Die was? ;)

        Die Eigenart von Boris Becker, nach einem gelungen Schlag seiner Faust zu ballen - besonders dann, wenn es zuvor im Spiel nicht so recht klappen wollte , wird gemeinhin (== bei den mich umgebenden therapeutisch tätigen Menschen :-) ) als Symbol für Selbstmotivation angesehen.

        Unten als Bild die witzige Variante.

        Der OP ist ein Negativbeispiel, er verwechselt imho Starrsinn mit Ausdauer.

        Viele Grüße

        Swen Wacker

      4. hi,

        […] hätten die Beckerfaust gemacht […]

        Die was? ;)

        Muss irgendwas mit den Vorgängen in einer Besenkammer zu tun haben ...

        gruß,
        wahsaga

        --
        /voodoo.css:
        #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
  7. ...
    Heise schrieb: "Medien dürfen Dialer-Anbieter, die _unlauteres_ Geschäftsgebaren an den Tag legen,"
    Wo sind '_unlautere_ Asylbewerber','Juden','Richter' usw.?
    henne

    1. Moin!

      Wo sind '_unlautere_ Asylbewerber','Juden','Richter' usw.?

      Ich weiss aber, wo es unl_ä_uterbare Dialeraufdrängler gibt und das diese die Lieblinge nicht nur gewisser Anwälte sind. Natürlich, denn die Jungs machen fetten Umsatz, pardon, den Umsatz des Anwaltes fett.

      MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

      fastix®

      --
      Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
      1. MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

        Danke dafür, das hilft vielleicht. ?
        Also diese Worte in diesem Tread haben es vermocht, meiner Tastatur solch Worte zu entlocken, das sie prombt und zu recht gelöscht wurden.
        Das soll reichen.
        henne

  8. hallo Günni,

    Nach einem Beschluß des OLG Frankfurt am Main vom 27.10.2005, Az. 16 W 17/05 ist „Dialer-Parasit“ eine zulässige Überspitzung http://www.heise.de/newsticker/meldung/65852.

    Es ist erstaunlich, mit welcher Konsequenz du dich mühst, die dir doch längst gut bekannten Regeln der Verlinkung hier im Forum zu mißachten. Du scheinst da immer nur etwas "daneben" zu "sein" - und da du als Altsprachler selbstverständlich das deutsche "daneben" in das altgriechische "para" übersetzen kannst und auch weißt, daß "Sein" und "Benehmen" im Lateinischen durchaus synonym gebraucht wurden, hätte dir längst in den Sinn kommen können, daß ein "Parasit" eigentlich ein "Danebenseiender" ist - tatsächlich vermutete man in der klassischen griechischen Antike, daß beispielswiese Paranoiker irgendwie "Danebenseiende" wären.
    Aber du brauchst deine vorzüglichen altsprachlichen Kenntnisse gar nicht so weit zu bemühen, da du ja das "Satiricon" des "arbiter elegantiae" Petronius selbstverständlich zu deiner Lieblingslektüre gemacht hast und demzufolge weißt, daß das erst von ihm inaugurierte Wort "Parasit" eigentlich eine zärtliche Umschreibung für einen Gast war. Die Literaturgeschichte hat, nach gründlicher Kenntnisnahme seines Werks, bedauerlicherweise später daraus das Lexem "ungebetener Gast" gemacht. Das muß dich allerdings nicht anfechten. Ungebetener Gast bist du ja eh.

    Nach einer Entscheidung des 2. Strafsenats des OLG Frankfurt (NStZ-RR 2000, 368 ff.) handelt es sich bei der Bezeichnung von Asylbewerbern als "Sozialparasiten" um strafbare Volksverhetzung

    Tja, es ist bedauerlich, daß du dafür extra einen Gerichtsbeschluß heranziehen mußt. Hätte dir nicht deine eigene Empörung beim Gebrauch dieses Wortes eigentlich in die Tippfingerchen diktieren müssen, daß das schon allein vom Wortsinn her eine Klitterung ist, die jedem Gebildeten deiner Couleur das Schaudern den Rücken herab und die Haare zu Berge treiben muß?

    Das LG Düsseldorf (MMR 2003, 65; http://www.heise.de/newsticker/meldung/28975 ) hat einen Internet-Gästebucheintrag, wo ein Rechtsanwalt als "Parasit" bezeichnet worden war untersagt

    Nunja, Landesgerichte verfügen natürlich nicht immer sofort über dieselbe allumfassende Bildung, die dir abrufbereit zur Verfügung steht. Man muß das mit Nachsicht durchlesen.

    Der Begriff Parasit bedeutet "Schmarotzer" (Duden, Deutsches Universalwörterbuch, 2. Aufl. 1989)

    Siehst du mal. Deine Bildung hätte dir längst signalisieren müssen, daß, wer ein sprachgeschichtlich derart kurzes Gedächtnis hat, als Begriffsinterpret nur unter Vorbehalt angesehen werden kann. Du hättest das natürlich wesentlich besser darlegen und die Wortschöpfung "Parasit" sicher sogar so klar und einleuchtend erklären können, daß sie auf dich selber hingedeutet hätte. Deine natürliche Bescheidenheit hat dich davon abgehalten. Das verstehen wir ja.

    Grüße aus Berlin

    Christoph S.

    --
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  9. Hallo, Günter!

    ich musste gerade über dein topic schmunzeln.
    hast du dabei nicht das gefühl gehabt, aus _deinem_ leben zu erzählen?
    ... parasiten in der ... rechtsprechung ...
    und da hinter _dein_ name, das passt, wie die sprichwörtliche faust aufs auge.
    such schon mal, wo das nächste fettnäpfchen für dich bereitsteht! ;-)

    freundl. Grüsse aus Berlin, Raik

    --
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    1. Hallo, Günter!

      du solltest dich übrigens nicht hier als "Günter v. Gravenreuth" melden. das ist anmaßung, denn du bist nach wie vor kein "von", sondern ein ganz gewöhnlicher bürgerlicher. und bei deinem lebenswandel _meine_ich_ (und das ist juristisch zulässig, weil eine _meinungs_äusserung :-P), dass kein adliger, der was auf sich hält, dich ohne handschuhe anfassen würde. ich auch nicht. nicht mal _mit_ handschuhen und ohne adel.

      freundl. Grüsse aus Berlin, Raik

      --
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      1. du solltest dich übrigens nicht hier als "Günter v. Gravenreuth" melden. das ist anmaßung

        Nein, nach geltendem deutschen Recht ist der Adelsstand sowieso abgeschafft. Insofern könnte er sich auch "Kaiser von Deutschland" nennen, ohne dass es rechtlich relevant wäre. Er könnte höchstens urheberrechtliche Probleme mit Rio Reiser oder Jürgen Drews bekommen.

        Im Adel wird allerdings das letzte gültige Adelsrecht angewandt - und nach dem wäre er nicht adelig, da die Adelslinie durch Heirat erloschen bzw. ausgesetzt ist, siehe http://www.adelsrecht.de/Lexikon/A/Adelsverlust/adelsverlust.html. Traurig, aber wahr.

        denn du bist nach wie vor kein "von", sondern ein ganz gewöhnlicher bürgerlicher.

        Genau.

        und bei deinem lebenswandel

        Es gibt, besser gab, auch die Bestimmung, dass Adelstitel durch niedere Tätigkeiten (als Beispiele sind Handwerk, Tagelöhnerdienste angeführt) erlöschen. Möglicherweise kommt das ebenfalls zum Tragen.

        _meine_ich_, dass kein adliger, der was auf sich hält, dich ohne handschuhe anfassen würde. ich auch nicht. nicht mal _mit_ handschuhen und ohne adel.

        Dazu sage ich nichts.

        JT
        (der seinen Adelstitel nicht vor sich herträgt)