Daniel Thoma: Bearshape & Co.

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Hallo rob,

Ich glaube, damit kann man sich gar nicht herausreden. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Der Grundsatz gilt vor allem für Unkenntniss der Gesetze. Man kann sich nicht damit herausreden, das Urheberrecht nicht zu kennen, wohl aber damit, dass man nicht erkennen konnte, dass ein bestimmtes Gesetz greift.

Wenn ein unbekanntes Stück irgendwo zum Download angeboten wird, kann man ja nicht wissen, dass das Angebot nicht legal ist.

Ein schönes Beispiel dafür wäre auch ein eingewachsenes Straßenschild, das z.B: eine Höchstgeschwindigkeit festlegt.
Da gilt natürlich auch nicht, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
Es muss schon erkennbar sein, wie die rechtliche Situation ist.

Grüße

Daniel