Ilja: Bearshape & Co.

yo,

meine freundin und ich hatten eine hitzige diskussion. es geht um das downloaden von programmen mit dem programm bearshape, mit dem man musik und videos herunterlanden kann.

ich habe nun ihren rechner genommen und die festplatte formatiert. sie ist der meinung, zitat: "das es nicht illegal ist und man es herunterladen darf".

wir haben nun ein abkommen, dass wir hier um rat fragen. sollte es illegal sein, werden wir das programm nicht wieder installieren. sollte es legal sein, dort music und videos herunterladen zu dürfen, dann installieren wir es wieder.

also bitten wir um eure neutrale meinung zu dem thema ;-)

Ilja & Freundin

  1. Moin!

    meine freundin und ich hatten eine hitzige diskussion. es geht um das downloaden von programmen mit dem programm bearshape, mit dem man musik und videos herunterlanden kann.

    Heißt das Programm vielleicht doch "Bearshare"?

    ich habe nun ihren rechner genommen und die festplatte formatiert. sie ist der meinung, zitat: "das es nicht illegal ist und man es herunterladen darf".

    Das Programm selbst ist nicht illegal, und man darf es benutzen. Aber das Herunterladen illegal zustandegekommener und angebotener Musik-Kopien ist natürlich auch illegal.

    wir haben nun ein abkommen, dass wir hier um rat fragen. sollte es illegal sein, werden wir das programm nicht wieder installieren. sollte es legal sein, dort music und videos herunterladen zu dürfen, dann installieren wir es wieder.

    Aktuelle Chartsmusik und Kinofilme sind in solchen Tauschbören garantiert illegal, dürfen also nicht runtergeladen werden.

    - Sven Rautenberg

    --
    My sssignature, my preciousssss!
  2. Tachchen!

    Installiert das Programm einfach zur Hälfte:

    Die Legalität des Downloadens hängt von den downzuloadenden Programmen,
    Musikstücken etc. ab. Geht es um Britney-CDs, Hollywoodfilme, Photoshop
    und Co solltest im Zweifel eher du dich durchsetzen. ;-)

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
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  3. Hallo,
    Ich finde hier bisher nur was zu "BearShare" meinst du das?
    http://www.bearshare.com/

    wenn ja: Ich bin kein Jurist, aber nach meiner Meinung ist das so:

    Das Programm selbst ist erstmal nicht illegal. D.h. du kannst es legal installieren und verwenden.
    Selbst wenn Du ein MP3, welches nicht legal ins Netz gestellt wurde, herunterlädst OHNE dass Du weisst dass es illegal ist(!), machst Du dich noch nicht strafbar, soweit ich weiss.

    Jetzt kommen wir aber zum großen ABER: Fast jeder Filesharing-Client (so vermutlich auch BearShare) bietet das File, dass er selbst gerade herunterläd auch wieder anderen Benutzern zum Download an.
    Jemand, der ein MP3 oder Video illegal anbietet (auch nur teile davon) macht sich aber sofort strafbar. Dabei ist es unerheblich, ob Du das File selbst über das File-Sharing-Netz gezogen hast oder nicht - es liegt in Deiner Verantwortung, zu überpüfen, ob die von Dir angebotenen Files kostenlos von Dir verbreitet werden dürfen.

    Fazit: Deine Freundin kann das Programm legal benutzen,wenn sie sich ausschliesslich kostenlos verfügbare, legale Dinge herunterläd, für die der Autor eine Einwilligung für die Verbreitung erteilt hat.
    In dem Moment, wo sie sich ein MP3 (Video, Programm,...) herunterläd,
    für das das nicht gilt, bietet sie das entsprechende File auch anderen benutzern zum kostenlosen Herunterladen an, womit sie sich  strafbar macht.
    Im Zweifelsfall, wenn man sicher gehen will, also lieber Finger davon.

    (ohne Gewähr oder Anspruch auf Richtigkeit)

    Jörg
    Viele Grüße,
    Jörg

    1. Moin!

      Selbst wenn Du ein MP3, welches nicht legal ins Netz gestellt wurde, herunterlädst OHNE dass Du weisst dass es illegal ist(!), machst Du dich noch nicht strafbar, soweit ich weiss.

      Diese Ansicht ist aber wirklich sehr zweifelhaft. Es dürfte jedermann bekannt sein, dass man für die Musik der großen und etwas kleineren Stars im Laden Geld bezahlen muß. Ebenso existieren im Internet Downloadmöglichkeiten wie iTunes, in denen man gegen Geld die Songs herunterladen kann. Man wird sich also nur sehr schwer damit herausreden können, dass man von den heruntergeladenen Musikstücken nicht wußte, dass diese illegal (weil ohne Geld zu zahlen) angeboten wurden.

      Jetzt kommen wir aber zum großen ABER: Fast jeder Filesharing-Client (so vermutlich auch BearShare) bietet das File, dass er selbst gerade herunterläd auch wieder anderen Benutzern zum Download an.

      Diese Argumentation ist irreführend, weil man dann ja nur die Upload-Mechanismen aus einem Client entfernen müßte und dann problemlos runterladen könnte, wie man will. Dem ist aber nicht so.

      - Sven Rautenberg

      --
      My sssignature, my preciousssss!
      1. Hallo,

        Diese Ansicht ist aber wirklich sehr zweifelhaft. Es dürfte jedermann bekannt sein, dass man für die Musik der großen und etwas kleineren Stars im Laden Geld bezahlen muß.

        Stimmt, in der Praxis dürfte man da mit der Nachweisbarkeit Schwierigkeiten haben, aber nur wenn es sich um bekannte Sachen handelt.
        Ich traue mir nicht zu, bei jedem P2p-Angebot einwandfrei sagen zu können, ob es legal oder illegal ins Netz gestellt wurde.

        Diese Argumentation ist irreführend, weil man dann ja nur die Upload-Mechanismen aus einem Client entfernen müßte und dann problemlos runterladen könnte, wie man will. Dem ist aber nicht so.

        Wenn der Konsument nachweislich nichts von der Illegalität des Angebots weiss, ist dem tatsächlich so, soweit ich weiss: Der Anbieter haftet für die Legalität des Angebotes, nicht der Verbraucher.
        Nur, was davon wiederrum vor gericht nachweisbar ist, steht auf einem anderen Blatt.

        1. Hi,

          Wenn der Konsument nachweislich nichts von der Illegalität des Angebots weiss, ist dem tatsächlich so, soweit ich weiss: Der Anbieter haftet für die Legalität des Angebotes, nicht der Verbraucher.

          "Unwissen schützt vor Strafe nicht." Schonmal gehört? =:-)

          Will heißen: Er muß es nicht wissen, es reicht, wenn es (für Otto-Normalverbraucher) zu vermuten ist (also irgendwelche MP3s "normaler" Musikstücke gegen sehr wenig Gedl oder umsonst, oder Standardsoftware für wenig Geld, etc.

          Gruß, Cybaer

          --
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          1. Moin!

            also irgendwelche MP3s "normaler" Musikstücke gegen sehr wenig Gedl oder umsonst, oder Standardsoftware für wenig Geld, etc.

            Wieso denn? Es gibt ausreichend und sehr gute Software an allen Ecken kostenlos und (sic!) sehr zum Ärger einiger weniger, aber heftig lärmender Teile der Industrie völlig legal! Das trifft mittlerweile auch auf Musik, Bücher und sonstwas zu.

            Den Beweis hierfür anzutreten ist sehr sehr einfach. Und jetzt beweise mir jemand, dass ich erkennen kann, welches der zum Download angebotenen Werke illegal ist. Das kann ich erst sehen, wenn ich es habe und ggf. in die Lizenzbedingungen (bei Software) schauen kann.

            MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

            fastix®

            --
            Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
            1. Hi,

              Wieso denn? Es gibt ausreichend und sehr gute Software an allen Ecken kostenlos und (sic!)

              Ja, aber nicht z.B. Photoshop & Co.

              sehr zum Ärger einiger weniger, aber heftig lärmender Teile der Industrie völlig legal!

              Du meinst OEM-CDs? Selbst die gefälschten Photoshop-OEM-CDs sind deutlich teurer als die Software der FTP-World.

              Und jetzt beweise mir jemand, dass ich erkennen kann, welches der zum Download angebotenen Werke illegal ist.

              Tja, das muß dir niemand "beweisen". Es reicht absolut, wenn ein Richter der Meinung ist, daß dies für einen Normalbürger hätte erkennbar sein müssen. Und bei FTP-World sieht es halt so aus, als wenn es in diese Richtung geht. Sonst würde man wohl keine Flut von Strafbefehlen erwarten.

              Nochmal: Unwissen schützt vor Strafe nicht, und Gutgläubigkeit hat auch ihre Grenzen.

              Gruß, Cybaer

              --
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      2. Man wird sich also nur sehr schwer damit herausreden können, dass man von den heruntergeladenen Musikstücken nicht wußte, dass diese illegal (weil ohne Geld zu zahlen) angeboten wurden.

        Ich glaube, damit kann man sich gar nicht herausreden. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

        Gruß, rob

        1. Moin!

          Man wird sich also nur sehr schwer damit herausreden können, dass man von den heruntergeladenen Musikstücken nicht wußte, dass diese illegal (weil ohne Geld zu zahlen) angeboten wurden.
          Ich glaube, damit kann man sich gar nicht herausreden. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

          Bleibt nun die Frage, was sich in der Sache "FTP-World" tut. Da haben Leute ja auf einer ziemlich irreführenden, weil die Legalität des Angebots versprechenden, Seite einen Vertrag geschlossen und bezahlt, um Downloads durchführen zu können.

          In _so_ einem Fall wird das dann schon etwas schwierig, mit "war doch offensichtlich illegal" zu argumentieren.

          Bei den kostenlos liefernden Tauschbörsen hingegen IST es offensichtlich illegal, geschütztes Material herunterzuladen, da geht es dann nur um die Frage: Ist das Material geschützt oder nicht. Die Mehrzahl der Dateien dürfte geschützt und damit illegal angeboten sein.

          - Sven Rautenberg

          --
          My sssignature, my preciousssss!
          1. Hi,

            Bleibt nun die Frage, was sich in der Sache "FTP-World" tut.

            Es werden wohl, wie zu lesen war, *massenhaft* Strafbefehle erstellt werden.

            Da haben Leute ja auf einer ziemlich irreführenden, weil die Legalität des Angebots versprechenden, Seite einen Vertrag geschlossen und bezahlt, um Downloads durchführen zu können.

            Vermutlich wird sich ein Richter auf den Standpunkt stellen, daß es nicht viel Wissens/gesunden Menschenverstands bedarf, ein "Lade für einen geringen Betrag Löhnware nach Belieben" zu "durchschauen".

            Und wer's trotzdem geglaubt hat (kann es das geben?), hat wenigstens was dabei gelernt ... >;->

            Gruß, Cybaer

            --
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        2. Hallo rob,

          Ich glaube, damit kann man sich gar nicht herausreden. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

          Der Grundsatz gilt vor allem für Unkenntniss der Gesetze. Man kann sich nicht damit herausreden, das Urheberrecht nicht zu kennen, wohl aber damit, dass man nicht erkennen konnte, dass ein bestimmtes Gesetz greift.

          Wenn ein unbekanntes Stück irgendwo zum Download angeboten wird, kann man ja nicht wissen, dass das Angebot nicht legal ist.

          Ein schönes Beispiel dafür wäre auch ein eingewachsenes Straßenschild, das z.B: eine Höchstgeschwindigkeit festlegt.
          Da gilt natürlich auch nicht, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
          Es muss schon erkennbar sein, wie die rechtliche Situation ist.

          Grüße

          Daniel

          1. Hi,

            Der Grundsatz gilt vor allem für Unkenntniss der Gesetze. Man kann sich nicht damit herausreden, das Urheberrecht nicht zu kennen, wohl aber damit, dass man nicht erkennen konnte, dass ein bestimmtes Gesetz greift.

            Jo, wenn dir jemand einen neuen Porsche für 5000 EUR aber ohne Papiere anbietet, dann hilft dir natürlich nicht, daß du nicht wußtest, das Autodiebstahl verboten ist und du ggf. damit zum Hehler geworden bist. Und wenn du dann zum Richter sagst: "Ich habe nicht gewußt, daß der Wagen geklaut war, ich schwör! Der Anbieter hat gesagt, es wäre nur ein Schnäppchen.", dann wird der Richter irgendwas von "lebenstypischer Erfahrung" erzählen - und dich verknacken.

            Und so ist es eben auch, wenn Du ilegale Dateien downloadest. Nur daß der Transfer selbst bereits verboten ist und im Gesetz explizit drinsteht, daß du nicht *wissen* mußt, daß das Angebot illegal war, sondern daß es reicht, wenn es zu vermuten ist.

            Wenn ein unbekanntes Stück irgendwo zum Download angeboten wird, kann man ja nicht wissen, dass das Angebot nicht legal ist.

            Das muß man eben auch nicht "wissen".

            Gruß, Cybaer

            --
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  4. yo,

    das programm heisst natürlich bearshare.

    ich glaube, sich mit einer reissenden bestie herumzuschlagen ist ungefährlicher, als seiner freundin dieses programm wegzunehmen. die waffen der frauen sind unseren einfach weit überlegen.

    dadurch das der blosse besitz des programms natürlich nicht illegal ist, macht es meine position nicht leichter, sondern gibt ihr spielraum nur noch "legale" dinge herunterzuladen. wer es glaubt, der muss dumm oder verliebt sein. ;-)

    Ilja