Broesel: Begrifflichkeit Herausgeber/Betreiber einer Internetseite

Hallo Allerseits,

mal eine Frage. Muß eigentlich derjenige der im Impressum als Seitenbetreiber steht, auch zwingend derjenige sein, auf den die Seite angemeldet ist? Hintergrund: Ich betreibe bisher eine inoffizielle Seite für einen Sportverein. Dem Verein gefällt die Seite so gut dass man meine Seite gerne als offizielle Homepage hätte.

Nun ist die Domain auf mich registriert und ich würde die Seite auch gerne weiter komplett in meiner Verantwortung belassen, auch weil der Verein nicht die finanziellen Mittel hat, mir die Seite abzukaufen. Ich will dem Verein gerne helfen, hab aber Bedenken einfach alles so abzugeben. Man weiß ja nicht, wer eventuell in einem Jahr da am Ruder sitzt.

Könnte im Impressum der Verein als Herausgeber/Betreiber auftreten, auch wenn die Seite auf mich registriert ist/ich der Eigentümer bin und in Zusammenarbeit mit dem Verein die Inhalte erstelle? Gibts da irgendwelche genauen Vorschriften, was eine offizielle Vereinsseite auszeichnet? Würde mich über ein paar Tips oder Links freuen.

Danke im Voraus,
Broesel

  1. Hallo,

    Könnte im Impressum der Verein als Herausgeber/Betreiber auftreten, auch wenn die Seite auf mich registriert ist/ich der Eigentümer bin und in Zusammenarbeit mit dem Verein die Inhalte erstelle? Gibts da irgendwelche genauen Vorschriften, was eine offizielle Vereinsseite auszeichnet? Würde mich über ein paar Tips oder Links freuen.

    vertraglich läßt sich vmtl. vieles festlegen, ggf. eine Frage für deinen RA, ansonsten vermute
    ich dass beim eingetragenen Seitenbetreiber dennoch eine besondere Verantworung bleibt,
    http://www.google.de/search?hl=de&q=admin-c+haftung&btnG=Google-Suche&meta=

    Grüsse

    Cyx23

  2. Verehrter Kollege!

    mal eine Frage. Muß eigentlich derjenige der im Impressum als Seitenbetreiber steht, auch zwingend derjenige sein, auf den die Seite angemeldet ist?

    Nein! Die Registrierung der Domain ist sozusagen ein Besitzanspruch auf den Namen, der Herausgeber ist derjenige, der inhaltlich für das herausgegebene Werk verantwortlich ist. Nichtsdestotrotz haben auch der Besitzer und Administrator der Domain unter Umständen (vor allem, wenn der im Impressum genannte Herausgeber nicht greifbar ist) Haftungspflichten, siehe der Hinweis des Kollegen Cyx23.

    Könnte im Impressum der Verein als Herausgeber/Betreiber auftreten, auch wenn die Seite auf mich registriert ist/ich der Eigentümer bin und in Zusammenarbeit mit dem Verein die Inhalte erstelle?

    Wenn der Verein Ihnen soweit vertraut, natürlich.

    Es kann aber so oder so nicht schaden, wenn Sie die Kooperation schriftlich festhalten: Wer macht was, wer hat welches Einspruchsrecht, wer schlichtet Streit, wer darf veröffentlichen und mit oder ohne wessen Zustimmung, wer zahlt für das Gelage.
    Wie Sie schon andeuteten: Bei der deutschen Vereinsmeierei weiß man nie. Am Ende gibt es Streit wegen einer Kleinigkeit und der Verein verklagt Sie auf Herausgabe des Projekts wegen Gewohnheitsrecht, (angeblicher) mündlicher Absprachen und Tralala. Oder ähnlicher Schwachsinn.

    Gibts da irgendwelche genauen Vorschriften, was eine offizielle Vereinsseite auszeichnet?

    Anschrift und Registernummer des Vereins sowie der Name des Vertretungsberechtigten (also des oder der Vorsitzenden) müssen im Impressum stehen, siehe Mediendienstestaatsvertrag, §10, Absatz 2. Absatz 3 ebendort verlangt außerdem Name und Anschrift des inhaltlich Verantwortlichen (Das wären dann wohl Sie. Ich gehe davon aus, dass regelmäßig Texte zum Vereinsleben auf den Seiten veröffentlicht werden.).

    Hochachtungsvoll,
    Prof. Dr. Dr. Juri S.