Carrie: Rechnung für IT-Dienstleistung - was muß da rein?

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Du schreibst du hättest "als Privatperson geleistet". Du weisst ja hoffentlich, dass du eine gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeaufsichtsamt deiner Gemeinde anmelden musst.

Falsch.

Nicht falsch.
Nach § 14 Abs. 1 S. 1 GewO besteht Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde (hier bei uns ist es das Gewerbeamt der Gemeinde).

Eine freiberufliche Tätigkeit musst du direkt beim Finanzamt anmelden. Dann bekommst du von Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt, unter der darfst du dann die Steuererklärungen abgeben und die muss auch auf die Rechnungen. Alles andere wäre Schwarzarbeit.

Wieder Falsch. Ich verweise auf § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung).

Nicht falsch.
§ 19 Abs.1 UStG befreit nicht von der Pflicht, die normale Steuernummer in Rechnungen anzugeben. Nur die Umsatzsteueridentifikationsnummer, die nach § 14a UStG in bestimmten Fällen anzugeben ist, braucht danach nicht angegeben zu werden.