Nicht falsch.
Nach § 14 Abs. 1 S. 1 GewO besteht Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde (hier bei uns ist es das Gewerbeamt der Gemeinde).
Gilt nicht für Freiberufler wie es unser Fragesteller einer ist. Lies besser noch mal nach...
Nicht falsch.
§ 19 Abs.1 UStG befreit nicht von der Pflicht, die normale Steuernummer in Rechnungen anzugeben. Nur die Umsatzsteueridentifikationsnummer, die nach § 14a UStG in bestimmten Fällen anzugeben ist, braucht danach nicht angegeben zu werden.
Trifft nicht zu. Zugegeben, in diesem Punkt herrscht weit verbreitete Verwirrung, sogar bis in die Finanzämter selbst. Ich habs selbst zwei Jahre so praktiziert, wobei mein Steuerberater allerdings etwas Mühe hatte, die Beamten von der Abdingbarkeit der Steuernummer zu überzeugen.
Gruß
Humbert