Gilt nicht für Freiberufler wie es unser Fragesteller einer ist. Lies besser noch mal nach...
Ich hatte oben geschrieben, dass Freiberufler ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt anmelden müssen. http://www.ratgeber-e-lancer.de/0301.html
Nicht falsch.
§ 19 Abs.1 UStG befreit nicht von der Pflicht, die normale Steuernummer in Rechnungen anzugeben. Nur die Umsatzsteueridentifikationsnummer, die nach § 14a UStG in bestimmten Fällen anzugeben ist, braucht danach nicht angegeben zu werden.Trifft nicht zu. Zugegeben, in diesem Punkt herrscht weit verbreitete Verwirrung, sogar bis in die Finanzämter selbst. Ich habs selbst zwei Jahre so praktiziert, wobei mein Steuerberater allerdings etwas Mühe hatte, die Beamten von der Abdingbarkeit der Steuernummer zu überzeugen.
Hier habe ich im Netz auch andere Auffassungen gefunden z.B. http://www.coburg.ihk.de/downloads/Merkblatt_Rechnungserstellung.pdf
Ich persönlich würde auch als Kleinunternehmer sicherhaltshalber meine Steuernummer auf Rechnungen angeben, solange es dazu kein Urteil eines Finanzgerichtes gibt. Der Wortlaut des § 19 Abs. 1 UStG ("über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4)")lässt nämlich beide Meinungen zu, da man sich darüber streiten oder jetzt auf den ganzen Absatz 4 verwiesen wird oder nur auf den Teil mit dem gesonderten Ausweis der Steuer. Es kommt wohl darauf an, wie das letzten Ende die Gerichte sehen.