Und was Webdesigner und der freiberufliche Status angeht, dazu folgendes Zitat:
"Web- und Screen-Designer, die kommerzielle Web-Sites oder Programme einfach nur gut (aber ohne künstlerischen Anspruch) gestalten, werden von den Finanzämtern durchweg als Gewerbetreibende behandelt."
Stammt hierher:
http://www.ratgeber-e-lancer.de/020103.html#02010301
(die website ist von ver.di und durchaus fundiert)