Aber Klartext: soll Deiner Meinung nach der Gute jetzt tatsächlich für zwei kleine Rechnungen ein Gewerbe anmelden, eine Steuernummer beantragen und als Krönung noch ne Steuererklärung vorlegen
Ich weiß es nicht, dazu sind seine Angaben zu dürftig.
(idealerweise mit Hilfe eines Steuerberaters ;-)?
Er kann sich auch an sein zuständiges Finanzamt wenden, die helfen bei so grundsätzlichen Fragen auch.
Siechfred