Moin!
Warst Du im vorigen Leben zufällig ein Orakel? Also anders gefragt: Wenn jemand Umsätze von 1000 Euro auf freiberuflicher Basis im Jahr macht, muss er davon dann etwas versteuern? Nein, oder?
Er muß diese 1000 Euro in seiner Einkommensteuererklärung mit angeben (Anlage GSE). Wobei dort der Gewinn anzugeben ist, man kann also Ausgaben, die mit dieser Tätigkeit zusammenhängen, selbstverständlich gegenrechnen. Alle Belege aufheben und ggf. auf Kritik vom FA gefaßt machen, denn kleine Umsätze rechtfertigen nicht unbedingt riesige Ausgaben.
Ebenso muß er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angeben (Anlage N). Und ggf. Einkünfte aus Kapitalanlagen (Anlage KAP). Und Vermietung und Verpachtung (Anlage V). Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht ja auch dann schon, wenn man verheiratet ist und unterschiedliche Steuerklassen hat. Und sie empfiehlt sich, wenn man im Jahr unterschiedliche Einkünfte bzw. teilweise gar keine Einkünfte hatte (Arbeitslosigkeit etc.).
Das Finanzamt rechtet alle Einkünfte zusammen und ermittelt damit dann deinen persönlichen Steuersatz, den du auf die Summe deiner Brutto-Einkünfte anwendest und demnach dann Steuern zu zahlen hast. Dein Arbeitgeber hat für dich die Einkommensteuer auf die nichtselbständige Arbeit schon abgeführt, ob die 1000 Euro Einnahmen noch zu einer nachzuzahlenden Steuer führen, oder ob im Gegenteil die Anwendung der diversen Pauschalen, Freibeträge etc. vielleicht sogar zu einer Rückzahlung führen (was andeutet, dass ein ehemals "Lohnsteuerjahresausgleich" genanntes Verfahren schon immer eine gute Idee gewesen wäre), kann man aus der Ferne absolut nicht beurteilen.
Deshalb ist deine Aussage, es gäbe irgendeine Grenze, bis zu der Einkünfte aus selbständiger Arbeit für sich betrachtet steuerfrei blieben, falsch.
- Sven Rautenberg
My sssignature, my preciousssss!