Tom: Umsatzsteuer Erklärungspflicht

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Hello,

also ich weiss nicht an was für einen grummeligen Sachbearbeiter du geraten bist.

Oh, ich habe schon dutzende durch und je genauer meine Fragen werden, desto weniger sind sie bereit, mir zu antworten. Immer spätestens dann, wenn ich am Telefon die Frage stelle "sind Sie damit einverstanden, dass mein [Freund|Nachbar|Kunde|...] zuhört, war Schluss mit der "Beratung".

Ich habe damals, als ich mein Gewerbe angemeldet habe diese grundlegende Dinge einfach am telefon erfragt und sie waren super freundlich und haben mir alles erklärt. Vor allem so grundlegende Dinge wie "jeder Unternehmer ist Umsatzsteuererklärungspflichtig"

Das ist ben nicht so laut Gesetz. Nur wer gerwerblich oder (frei-)beruflich tätig war, ist erklärungspflichtig düe seine _Steuern_. Von den Umsätzen steht da nix und es wird explizit darauf verwiesen, dass die Erklärungspflicht sich nur auf die Zeit der entsprechenden _Tätigkeit_  bezieht, nicht aber auf die übrige Zeit, wie z.B. sozialversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten. Vom Bestand des Gewerbes wird hier gar nicht geredet.

und die Sache mit der Ust-Voranmeldung weiss jeder bein Finanzamt.

Nö. das weiß keiner so wirklich. Die Leute meinen nur zu wissen, was tatsächlich gestztlich vorgeschreiben sit, aber das will ich ja gerade herausfinden.

Vielleicht probierst du es einfach mal bei einem anderem Finanzamt, trittst freundlich auf und stellst eine konkrete, leicht zu beantwortende Frage.

Keine Chance. In dem Moment, wo ich die Auskunft verbindlich schriftlich erbitte, ist Schicht im Schacht.

Harzliche Grüße vom Berg
esst mehr http://www.harte-harzer.de

Tom

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