Moin!
Hast du dir §9 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgelesen?
Bei den niedrigen Preisen ist aber vorstellbar, dass sich der Bieter im "Angebotsirrtum" befindet und folglich einen Stundenpreis anbietet, zumal allzuoft die zu erbringende Leistung definitiv nicht klar genug umrissen ist um eine bestimmte Leistung wirklich erklagen zu können. Dazu müsste dann schon ein Pflichtenheft her.
In jedem andern Fall wird der Auftraggeber etwas erhalten, was er nicht gebrauchen kann.
Nein, ich enthalte mich des Unsinns, dort mitzubieten, meine Rechtsabteilung ist seit etlichen Jahren vollkommen unterbesetzt und kann sich nicht auch noch mit solchen Wirrköpfen herumbalgen.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
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Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
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