Freiberuflich / Art der Tätigkeit
lucien
- recht
0 Georg0 s schumann0 Siechfred- meinung
0 Dr. Kirchmerz
Hi Leute,
mir ist klar, dass es zu diesem Thema sehr viel Matereal im Internet zu finden gibt. Ich habe mich auch schon ausgiebig damit befasst. Nachdem ich gestern den ganzen Tag im Kreis telefoniert habe (vom Finanzamt zum Bürgerbüro verwiesen; vom Bürgerbüro zum Gewerbeamt verwiesen; vom Gewerbeamt zur IHK verwiesen; von der IHK wieder zum __Finanzamt__ verwiesen) glaube ich, dass ich bei euch mal wieder besser geholfen bekomme.
Ich studiere Informatik und möchte nun, auf Rechnung, einen kleinen Auftrag annehmen. Dazu benötige ich (vom Auftraggeber gewünscht) eine Steuernummer. Mir währe es natürlich am liebsten als Freiberufler tätig zu sein. Der Auftrag besteht aus einem gestalterischen Teil (Präsentation erstellen) und einem schriftstellerischen Teil (Dokumentation verfassen). Beide Arbeiten fallen ja in den Bereich des Freiberuflers, nur weiß ich jetzt nicht was ich als "Art der Tätigkeit" im dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" angeben soll. "IT-Berater", "Gestalter im IT-Bereich"?
ICh hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen und vielleicht noch ein Kommentar abgeben ob die Wahl des freiberuflichen die Richtige ist.
Grüße,
lucien
Hi,
wenn Du nebenbei kleine Aufträge übernehmen möchtest, musst Du kein Gewerbe anmelden und auch beim Finanzamt nichts beantragen.
Die Steuernummer ist deine Einkommenssteuernummer. Die kannst Du weiterhin verwenden.
Bei der Rechnung darfst Du allerdings keine MwST. berechnen. Also einfach pauschal den Betrag mit Hinweis, dass keine MwST. enthalten ist. Damit musst Du auch keine Umsatzsteuervoranmeldung oder am Jahresende die UST-Erklärung machen.
Wichtig:
Am Jahresende musst Du eine Einnahme-Überschussrechnung machen.
D. h. auf einer DIN A4-Anlage oben die Einnahmen und unten die Kosten auflisten. Wenn keine Kosten entstehen kann man pauschal zwischen 20-30 % ansetzen. Wird auch meist vom FA akzeptiert.
Dieser Gewinn fließt dann ganz normal in Deine Einkommenststeuererklärung mit ein. Nebem Deinem Gehalt "nicht selbstständige Arbeit" kommt dann eben noch paar Tausend EUR aus "selbständiger Arbeit"
Viel Erfolg
Georg
wenn Du nebenbei kleine Aufträge übernehmen möchtest, musst Du kein Gewerbe anmelden und auch beim Finanzamt nichts beantragen.
Die Steuernummer ist deine Einkommenssteuernummer. Die kannst Du weiterhin verwenden.
Das hat mir bisher noch niemand gesagt. Mein Problem ist eben, dass ich noch keine Steuernummer habe, der Auftragsgeber aber eine auf der Rechnung sehen möchte. Deshalb dachte ich, dass ich entweder ein Gewerbe benötige oder eben freiberuflich tätig sein muss.
Also: Wie komme ich an eine Einkommenssteuernummer?
Grüße,
lucien
Also: Wie komme ich an eine Einkommenssteuernummer?
Wenn Du als Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte hast, dann hast Du auch eine Einkommenssteuer-Nr.
mfg
Fritz
Wenn Du als Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte hast, dann hast Du auch eine Einkommenssteuer-Nr.
Ich habe noch eine Lohnsteuerkarte von 2005, wo finde ich die Nummer darauf?
Nochmal: Ich kann also wirklich Rechnungen ausstellen, ohne ein Gewerbe oder einen Freiberuf anzumelden, und darauf einfach meine Einkommenssteuernummer angeben? Was sollte mich dann dazu bringen jemals ein Gewerbe/einen Freiberuf anzumelden?
Grüße,
lucien
Moin!
Nochmal: Ich kann also wirklich Rechnungen ausstellen, ohne ein Gewerbe oder einen Freiberuf anzumelden, und darauf einfach meine Einkommenssteuernummer angeben? Was sollte mich dann dazu bringen jemals ein Gewerbe/einen Freiberuf anzumelden?
Das Finanzamt wird, wenn du das regelmäßig machst, das schon von alleine fordern. "Mal eben einen Auftrag nebenbei" - das geht. Regelmäßig geht das aber nicht.
- Sven Rautenberg
Ich studiere Informatik und möchte nun, auf Rechnung, einen kleinen Auftrag annehmen. Dazu benötige ich (vom Auftraggeber gewünscht) eine Steuernummer. Mir währe es natürlich am liebsten als Freiberufler tätig zu sein. Der Auftrag besteht aus einem gestalterischen Teil (Präsentation erstellen) und einem schriftstellerischen Teil (Dokumentation verfassen). Beide Arbeiten fallen ja in den Bereich des Freiberuflers, nur weiß ich jetzt nicht was ich als "Art der Tätigkeit" im dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" angeben soll. "IT-Berater", "Gestalter im IT-Bereich"?
Dokumentation und journalistische Tätigkeiten sind in der Regel gewerblich. Also aufpassen. Schreib nur mal was von Gestaltung. Rechne damit, daß eventuell bei einer Prüfung Gewerbesteuer nachzuzahlen ist. Allerdings wird die wieder mit Deinem Gewinn verrechnet, zum anderen kommt es auf den Prüfer an. Wenn es denn mal zu einer Prüfung kommt.
Es ist eine gute Idee, den Schrieb ans FA vom Steuerberater aufsetzen zu lassen. Gut investierte 50 EUR.
Tag lucien.
ICh hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen und vielleicht noch ein Kommentar abgeben ob die Wahl des freiberuflichen die Richtige ist.
Entschuldige bitte, aber ich gehe auch nicht zum Bäcker und frage, was in eine Bockwurst gehört. Also bediene dich frei zugänglicher Quellen, z.B. http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/?naviId=179&level=2&count=6.3., wenn dir das nicht reicht, dann nimm professionelle Hilfe in Anspruch.
Siechfred
Entschuldige bitte, aber ich gehe auch nicht zum Bäcker und frage, was in eine Bockwurst gehört. Also bediene dich frei zugänglicher Quellen, z.B. http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/?naviId=179&level=2&count=6.3., wenn dir das nicht reicht, dann nimm professionelle Hilfe in Anspruch.
Wieso gibt es dann die Kategorie "Recht" wenn ich dazu keine Fragen stellen darf?
Und ich gehe sehr wohl zum Bäcker und frage was in eine Bockwust gehört, da ich weiß, dass der Metzger vom Nachbarort dort auch seine Brötchen kauft und mir die Frage irgendwann beantworten wird.
Grüße,
lucien
Tag lucien.
Wieso gibt es dann die Kategorie "Recht" wenn ich dazu keine Fragen stellen darf?
Weil die Kategorie "Recht" heißt und nicht "Rechtsberatung". Und letztere erwartest du offenbar. Wenn dir der von mir genannte Link nicht ausreicht (was er eigentlich sollte), dann brauchst du tatsächlich rechtliche Beratung.
Siechfred
Weil die Kategorie "Recht" heißt und nicht "Rechtsberatung". Und letztere erwartest du offenbar. Wenn dir der von mir genannte Link nicht ausreicht (was er eigentlich sollte), dann brauchst du tatsächlich rechtliche Beratung.
Lass uns doch Haare spalten. Das macht auch Spass.
Nach Rechtsberatung habe ich nie gebeten. Zum Einen habe ich nach einer wohlklingenden Bezeichnung für meine Tätigkeit gefragt, da mir keine sinnvolle eingefallen ist, zum Anderen habe ich nach Kommentaren gebeten, die mich darauf hinweisen könnten, dass etwas völlig falsch verstanden habe. Dabei habe ich Sätze wie "Das passt. So hab ich's auch gemacht." oder "Informier dich lieber nochmal zu den Steuer-XY-Dingen eines Freiberuflers." erwartet.
Deine Verärgerung über meinen Beitrag kann ich leider nicht verstehen.
Grüße,
lucien
Tag lucien.
Deine Verärgerung über meinen Beitrag kann ich leider nicht verstehen.
Ich bin nicht verärgert bzw. war es nicht, du kannst es mir glauben oder nicht, ich will dich nur vor Schaden bewahren.
Siechfred
Kleiner Tipp am Rande: Nimm unbedingt professionellen Rat in Anspruch. Für so ne einfache Frage wie Du sie da stellst, reicht sogar ein motivierter Finanzbeamter (gibts sowat? jo, oder?). Auch im Internet gibts an GEEIGNETER Stelle kompetente Hilfe.
Wenn Du auf die gut gemeinten Ratschläge hier hörst, gute Nacht. Ohne darauf näher eingehen zu wollen, ist das teilweise haarsträubender Bockmist. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass man sich tunlichst den Regeln der Finanzbehörden unterwerfen sollte. "Ach, det geht schon so" geht meistens voll in die Hose. Einmal aufgefallen wird man die Brüder so schnell nicht mehr los, und der Hebel an dem die sitzen ist sowas von lang, man glaubts kaum.
Wenn man hingegen versucht mit Eichels Soldaten Hand in Hand zu arbeiten, zahlt man vielleicht den ein oder anderen Euro mehr, dafür ists umso entspannter. Nicht vergessen: die Erbsenzähler machen auch nur ihren Job.
MfG
Doc