Hallo Martin,
Nur bei Webpräsenzen öffentlicher Stellen bin ich dann so frei, den Betreiber anzuschreiben und ihm mit einem Hinweis auf die BITV nahezulegen, die Seiten mit einer JS-freien Alternative auszustatten.
Die BITV ist aber nicht für alle öffentliche Stellen gültig.
Viele Grüße,
Christian