Schuer: Hat sich erledigt: Webdesign Vertrag

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hier mal der Link:  http://haerting.de/de/3_lawraw/vertragstexte/  ich finde der ist ganz OK :-)

Kurz überflogen:

§ 1, Absatz 3: es ist wenig sinnvoll, ein Webprojekt in Seitenzahlen und Buttons für die Navigation einzuteilen. Sie beschreiben weder den Umfang der Website noch den Aufwand, sie umzusetzen.

§ 2, Absatz 3: nicht praxisbezogen. "Platzierung von Links", "Einbindung eines E-Mail-Fensters"..

§ 2, Absatz 6: Man optimiert nicht für Browser, sondern für Menschen (Benutzer). Die Bildschirmauflösung ist irrelevant.

$ 3, Absatz 5: unnötig, weg damit.

Rechtlich ist der Vertrag sicherlich wasserdicht, inhaltlich jedoch recht verstaubt und nur bedingt tauglich.

Viele Grüße!
_ds