Orlando: Hat sich erledigt: Webdesign Vertrag

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Hallo,

Rechtlich ist der Vertrag sicherlich wasserdicht, inhaltlich jedoch recht verstaubt und nur bedingt tauglich.

Hat ein Vertrag noch andere Zwecke als rechtliche?

Er sollte den Inhalt der abzuliefernden Arbeit definieren.

Grüße
 Roland