schwarze Piste: Hat sich erledigt: Webdesign Vertrag

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Tachchen!

Hat ein Vertrag noch andere Zwecke als rechtliche?

Er sollte den Inhalt der abzuliefernden Arbeit definieren.

Da kommen wir der Sache näher ... und zwar ausschleßlich,
weil du meine Frage nicht beantwortet hast! ;-)

Ein Vertrag kann also nicht "rechtlich wasserdicht" sein und
gleichzeitig nur "bedingt tauglich".

IMHO wäre der Vertrag sicherlich noch zu verschönern und
individualisierte Verträge sind immer vorzugswürdig,
aber seinen Zweck erfüllt dieser voll und ganz.

Gruß

Die schwarze Piste

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