Schuer: Hat sich erledigt: Webdesign Vertrag

Beitrag lesen

Ein Vertrag kann also nicht "rechtlich wasserdicht" sein und
gleichzeitig nur "bedingt tauglich".

Wieso kann er das nicht? Ein Vertrag hat die alleinige Absicht, die zwischen zwei Geschäftspartnern geschlossene Vereinbarung zu fixieren. Wird die Vereinbarung allerdings nur schwammig beschrieben, ist das Papier wenig sinnvoll.

aber seinen Zweck erfüllt dieser voll und ganz.

Nein, er beschreibt ein zu erstellendes Webprodukt durch die Angabe von Merkmalen, die nicht praxistauglich sind. Anzahl der HTML-Seiten, Anzahl der verwendeten Grafiken, Buttons innerhalb der Navigation und ähnlicher Schwachfug.

Als Auftraggeber würde ich diesen Wisch (und damit den Dienstleister) herzlich belächeln.

Viele Grüße!
_ds