schwarze Piste: Hat sich erledigt: Webdesign Vertrag

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Tachchen!

Ein Vertrag kann also nicht "rechtlich wasserdicht" sein und
gleichzeitig nur "bedingt tauglich".

Wieso kann er das nicht? Ein Vertrag hat die alleinige Absicht, die zwischen zwei Geschäftspartnern geschlossene Vereinbarung zu fixieren. Wird die Vereinbarung allerdings nur schwammig beschrieben, ist das Papier wenig sinnvoll.

Einziger Sinn und Zweck eines Vertrages ist es, die gegenseitigen Rechte
und Pflichten festzuhalten und zu beschreiben.

Wenn er "rechtlich wasserdicht" ist, tut er dies und zwar voll tauglich.
Kann er die Rechte und Pflichten nur "bedingt tauglich" darstellen,
ist er eben nicht wasserdicht.

Nein, er beschreibt ein zu erstellendes Webprodukt durch die Angabe von Merkmalen, die nicht praxistauglich sind. Anzahl der HTML-Seiten, Anzahl der verwendeten Grafiken, Buttons innerhalb der Navigation und ähnlicher Schwachfug.

Ich persönlich würde als Werkunternehmer gerne wissen, ob ich 8 oder 80
Seiten herstellen muss, ich würde gerne wissen, ob ich 5 oder 50 Grafiken
einbauen (oder gar noch herrichten) muss.
Buttons würden wohl nur sinnvoll festzuhalten sein, wenn sie verschieden
sind und einzeln erstellt werden müssten.

Dass dies nicht alles ist, was ein Projekt ausmacht ist klar.
Aber dafür gibt's ja extra ein Eingabefenster für weitere Rechte
und Pflichten.

Gruß

Die schwarze Piste

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