schwarze Piste: Hat sich erledigt: Webdesign Vertrag

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Tachchen!

Nein, dann bedeutet das lediglich, dass keiner der beiden Geschäftspartner dem anderen ungebegründet an die Karre pinkeln kann, indem er Lücken im Vertrag ausnutzt.

Ist er inhaltlich unzureichend, wie das hier genannte Beispiel, kann er durchaus "wasserdicht" sein, aber dennoch für beide Seiten nicht zum gewünschten Ergebnis führen.

Lies deine "Definitionen" einfach noch einmal durch und stelle fest,
dass du da nur ein Bauchgefühl in Worte zu fassen versuchst. ;-)

Lediglich die Schwammigkeit der willkürlich gewählten Definitionen
ermöglicht es, halbwegs zu kaschieren, dass ein Vertrag, der Rechte
und Pflichten umfassend festlegt, schon definitionsgemäß nicht
"inhaltlich unzureichend" sein kann.

Das allgemein zum Thema "wasserdicht".
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Zum speziellen Vertrag:

Ich würde stattdessen wissen wollen, über wie viele Ebenen sich das Projekt erstreckt, wie breit diese sind und wie viele unterschiedliche Templates benötigt werden. Die Angaben beschreiben den Umfang recht gut, während die Einheit "HTML-Seite" nicht ansatzweise beschreibt, welcher Aufwand dahinter steht.

Klingt nach einer guten Idee für ein Projekt wie Selfhtml.
Für den Fotografen nebenan, der im Zweifel eine Ebebentiefe von genau 1
und eine Ebenbreite von 8 hat, wäre mir die Angabe "8 HTML-Seiten inkl.
einer Galerie mit 40 Fotos" deutlich lieber.

Buttons würden wohl nur sinnvoll festzuhalten sein, wenn sie verschieden
sind und einzeln erstellt werden müssten.

Solche Arbeiten gehören für mich zum einmaligen Posten "Screendesign".

Ich halte den Posten "Anzahl der Buttons" auch für nur maßvoll sinnvoll.
Ein Posten "Screendesign" ist aber sicherlich das genaue Gegenteil von
"wasserdicht" und konterkariert die ursprünglichen Bestrebungen, wenig
Auslegungsspielraum für gegenseitiges "An-die-Karre-pinklen" zu schaffen.

Dafür gibt's ein Grobkonzept und ein Pflichtenheft. Im Vertrag selbst haben solche Angaben nichts zu suchen(, wobei der Auftraggeber natürlich gut darin beraten ist, beide Anlagen als Vertragsbestandteil festzulegen, während der Dienstleister gerne Abstand davon nimmt.).

Na da kommen wir der Sache doch schon näher, auch wenn beides natürlich
ganz automatisch Vertragsbestandteil wird.

Der Punkt ist doch, dass kein Standardvertrag individuelle Pflichten
wirklich ideal abbilden kann.
Der oben genannte Vertrag ist aber ein guter Ausgangspunkt und ermöglicht
es darüber hinaus (ich wiederhole mich), individuelle Abreden zusätzlich
schriftlich mit aufzunehmen ... gerne auch Konzepte und Pflichtenhefte.

Gruß

Die schwarze Piste

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