Schuer: Hat sich erledigt: Webdesign Vertrag

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Lies deine "Definitionen" einfach noch einmal durch und stelle fest,
dass du da nur ein Bauchgefühl in Worte zu fassen versuchst. ;-)

Kann ich nicht feststellen.

Lediglich die Schwammigkeit der willkürlich gewählten Definitionen
ermöglicht es, halbwegs zu kaschieren, dass ein Vertrag, der Rechte
und Pflichten umfassend festlegt, schon definitionsgemäß nicht
"inhaltlich unzureichend" sein kann.

Für mich ist er das nachwievor, von mir aus auch in anderer Wortwahl.

Für den Fotografen nebenan, der im Zweifel eine Ebebentiefe von genau 1
und eine Ebenbreite von 8 hat, wäre mir die Angabe "8 HTML-Seiten inkl.
einer Galerie mit 40 Fotos" deutlich lieber.

Eine HTML-Seite entsteht durch Rechtsklick + Duplizieren. Ich kann wirklich nicht nachvollziehen, wie man darin eine sinnvolle Einheit zur Schätzung des Aufwands erkennen kann.

Ein Posten "Screendesign" ist aber sicherlich das genaue Gegenteil von
"wasserdicht" und konterkariert die ursprünglichen Bestrebungen, wenig
Auslegungsspielraum für gegenseitiges "An-die-Karre-pinklen" zu schaffen.

Richtig. Ich habe mich schlecht ausgedrückt und wollte nur darauf hinaus, dass Buttons vollkommen unwichtig für einen Vertrag sind und in der Rechnung als "Screendesign" auftauchen.

Na da kommen wir der Sache doch schon näher, auch wenn beides natürlich
ganz automatisch Vertragsbestandteil wird.

Vertragsbestandteil ist das, was als Vertragsbestandteil aufgeführt wird. Automatisiert wird dabei nichts. Ich verstehe nicht, was du damit meinst.

Der Punkt ist doch, dass kein Standardvertrag individuelle Pflichten
wirklich ideal abbilden kann.

Richtig, deshalb sollte man Unzulänglichkeiten wie die Anzahl der HTML-Seiten und der darin enthaltenen Grafiken von Beginn an meiden.

Der oben genannte Vertrag ist aber ein guter Ausgangspunkt und ermöglicht
es darüber hinaus (ich wiederhole mich), individuelle Abreden zusätzlich
schriftlich mit aufzunehmen ... gerne auch Konzepte und Pflichtenhefte.

In meinen Augen ist er nachwievor praxisfern und nur bedingt tauglich. Aber das sagte ich bereits.

Viele Grüße!
_ds