Siechfred: Siechfreds Steuertipp 09/2005

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Tag alle.

Ja, es ist mal wieder Zeit, meine kleine Serie fortzusetzen. Während die Legislative erstarrt zu sein scheint, arbeitet die Judikative wieder mal für den Steuerzahler.

Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer
Das BVerfG prüft derzeit, ob die Erhebung von Grundsteuer auf eigengenutzte Immobilien verfassungsgemäß ist (Az. 1 BvR 1644/05). Hintergrund ist, dass die Grundsteuer auf einen zu erwartenden theoretisch erzielbaren Ertrag erhoben wird. Doch wer sein Häuschen oder seine Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt, wird keinerlei Einnahmen erzielen, so der Kläger. Ergo verstößt seiner Meinung nach die Grundsteuer gegen die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG. Einen Musterrechtsbehelf bietet der Deutsche Steuerberaterverband an, wendet euch also bei Bedarf an euren steuerlichen Berater.

Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen
Der BFH prüft derzeit, ob wegen der durch das Alterseinkünftegesetz geänderten Rentenbesteuerung ein Abzug der Beiträge zu den entsprechenden Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten in Frage kommt (Az. X R 11/05). Sollte dies nicht der Fall sein, so wird der BFH entscheiden müssen, ob diese Beiträge ohne jede Einschränkung als Sonderausgaben abgezogen werden können. Fachleute raten dazu, Einkommensteuerbescheide in diesem Punkt offen zu halten.

Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
Das Finanzgericht Münster hat zu entscheiden, ob die Erhebung des Solidaritätszuschlages ab dem Jahr 2002 noch verfassungsgemäß ist (Az. 12 K 6263/03 E) oder ob es sich um eine verfassungswidrige Sondersteuer handelt. Gut unterrichtete Kreise gehen von einem Urteil des Finanzgerichts noch in diesem Herbst aus. Egal, wie die Richter entscheiden, wird das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenfalls den Weg zum BVerfG gehen.

Siechfred