TV Sendungen zum Download
RFZ
- recht
-2 Nina0 RFZ
0 Marc Reichelt
Moin,
ich spiele mit dem Gedanken regelmäßig TV-Sendungen zum Download anzubieten. Um das auch rechtlich abzusichern, dachte ich mir ich regel es so, dass man die TV-Sendung nur dann downloaden kann, wenn man sie im Voraus angefordert hat. Ich biete sie also quasi nicht einfach zum Download an, sondern man beauftragt mich damit, sie für jemand persönlich aufzuzeichnen.
Ich denke mal auf dieser Grundlage dürfte auch der Service von http://www.onlinetvrecorder.com/ realisiert sein, leider haben die noch nicht auf meine Fragen geantwortet.
Weiss jemand von euch genaueres darüber?
greetz RFZ
Du willst eh bestimmt nur Giga aufnehmen
Du willst eh bestimmt nur Giga aufnehmen
Ändert das was am Sachverhalt? ;)
Viele aus der Community würden sich das wünschen, daher stell ich mir hald die Frage, da ich die technische Möglichkeit dazu hätte.
greetz RFZ
Hallo RFZ,
ich habe mal zwei Threads aus dem Archiv rausgesucht, die dich interessieren dürften:
"Video aufnehmen und online stellen legal?"
"Herunterladen von Filmen die bereits im FreeTV liefen"
Grüße
Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/
ich habe mal zwei Threads aus dem Archiv rausgesucht, die dich interessieren dürften:
"Video aufnehmen und online stellen legal?"
"Herunterladen von Filmen die bereits im FreeTV liefen"
Ehrlich gesagt interessieren mich diese nicht allzu sehr, denn dort wird nicht erwähnt wie es wäre, wenn nur jemand den Ausschnitt downloaden kann, wenn er ihn vorher angefordert hat, und darum gehts mir.
Dass ich nicht einfach so was online stellen kann ist mir völlig klar.
Wie gesagt, onlinetvrecorder.com stellt soeinen Service bereit, man kann sich queer Beet durch die deutsch TV Landschaft Sendungen aufnehmen lassen, ohne dafür etwas zahlen zu müssen. Die rechtliche Grundlage dafür würd mich wahnsinnig gern interessieren ;)
greetz RFZ
Hi,
Die rechtliche Grundlage dafür würd mich wahnsinnig gern interessieren ;)
Wenn man gemäß UrhG berechtigt ist, eine Kopie für sich zu machen, dann darf man auch einen Dritten bitten, dies für einen zu tun.
Dies sollte also kein Problem darstellen, wenn a) der Surfer wirklich berechtigt ist und b) der Service kostenfrei geschieht und c) nicht von anderen Personen mißbraucht werden kann.
Prinzipiell sagt das UrhG IIRC allerdings nichts darüber aus, ob ein solches Vorgehen nicht auch kostenpflichtig geschehen darf (anders ist es, wenn die "Zielperson" nicht das Recht hat, sondern nur der "Anbieter", also z.B. wenn du Besitzer eines Werkes bist und davon erlaubterweise eine Kopie für einen Freund machen willst - dies hat kostenneutral zu erfolgen).
Der Service-Betreiber denkt wohl in diesem Fall, daß man das machen kann, die Sendeanstalten sehen es anders (AFAIK wollen "die Sender" gegen solche Services klagen).
Also lese, bewerte, entscheide ... ;-)
Gruß, Cybaer