StefanS: Sorgfaltspflicht eines Foren- / Boardbetreibers

Hallo zusammen,

seit langem mal wieder zwei kleine Problemchen bei denen ich auf euren Wissensschatz zurückgreifen muß:

1.)
Bekanntlich ist ein Forenbetreiber ja verpflichtet gegen illegale (in welcher Weise auch immer) Inhalte in seinem Forum entsprechend vorzugehen.

Wie sieht das aber bei Foren/Boards aus die auch die Möglichkeit bieten Privatnachrichten (PN's) zu versenden?

Kann, muß ,darf er da kontrollieren?
Eine Kontrolle wäre ja eine Verletzung der Privatsphäre der User, aber andernseits ... wie will der Betreiber sicherstellen, daß nicht irgendetwas illegales auf diesem Kommunikationswege passiert? Vor allem dann, wenn er bereits einen begründeten Verdacht hat?

2.)
Wie würdet ihr (hier möchte ich besonders Forumsmoderatoren ansprechen) mit einem Moderator umgehen, der nachweislich Internas aus dem Moderatoren-Bereich an "normale" User weitergibt, um ihnen "Zündstoff" zu liefern um im Forum "Stimmung zu machen"?

Vielen Dank schon mal im Vorraus für sachliche Kommentare

StefanS

  1. Hi,

    1.)
    Bekanntlich ist ein Forenbetreiber ja verpflichtet gegen illegale (in welcher Weise auch immer) Inhalte in seinem Forum entsprechend vorzugehen.

    Wie sieht das aber bei Foren/Boards aus die auch die Möglichkeit bieten Privatnachrichten (PN's) zu versenden?

    Kann, muß ,darf er da kontrollieren?
    Eine Kontrolle wäre ja eine Verletzung der Privatsphäre der User, aber andernseits ... wie will der Betreiber sicherstellen, daß nicht irgendetwas illegales auf diesem Kommunikationswege passiert? Vor allem dann, wenn er bereits einen begründeten Verdacht hat?

    private Kommunikation im o.g. Sinne zu kontrollieren ist unmoeglich. Machen die Telekommunikationsunternehmen ja auch nicht. Zudem ist es moeglicherweise in Deutschland illegal.

    2.)
    Wie würdet ihr (hier möchte ich besonders Forumsmoderatoren ansprechen) mit einem Moderator umgehen, der nachweislich Internas aus dem Moderatoren-Bereich an "normale" User weitergibt, um ihnen "Zündstoff" zu liefern um im Forum "Stimmung zu machen"?

    Hmm, den Moderator nicht mehr Moderator sein lassen?

    Gruss,
    Ludger

    1. Hi Ludger,

      Wie würdet ihr (hier möchte ich besonders Forumsmoderatoren ansprechen) mit einem Moderator umgehen, der nachweislich Internas aus dem Moderatoren-Bereich an "normale" User weitergibt, um ihnen "Zündstoff" zu liefern um im Forum "Stimmung zu machen"?
      Hmm, den Moderator nicht mehr Moderator sein lassen?

      Seit wann lieferst Du den einfachen Leuten genau das, was sie von Dir hören wollen? *g*

      Viele Grüße
      Mathias Bigge

  2. Hello,

    ich würde das lieber nicht auf die gesetzliche Ebene ziehen, denn die Gesetze zum Datenschutz und zur Kontrollpflicht widersprechen sich da mMn. Das scheint mir aber gewollt szu sein. Diese Technik der Verwirrung gab es übrigens vor ca. 70 Jahren schon einmal.

    Ich würde das von den Benutzungsbedingungen abhängig machen. Wenn Empfänger per BB berechtigt sind, Meldungen zwecks Beschwerde an den Boardbetreiber weiterzuleiten und der Mitglieder abmahnen und ausschließen darf, ist die Sache doch klar. Aber das ist dann Vertragsrecht oder Satzung...

    Harzliche Grüße vom Berg
    esst mehr http://www.harte-harzer.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    Nur selber lernen macht schlau
  3. echo $begrüßung;

    Bekanntlich ist ein Forenbetreiber ja verpflichtet gegen illegale (in welcher Weise auch immer) Inhalte in seinem Forum entsprechend vorzugehen.

    Soweit ich die Rechtssprechung verfolgt habe, ist man das nur, wenn man davon Kenntnis erlangt hat. Es besteht keine Pflicht der Vorabkontrolle.

    Wie sieht das aber bei Foren/Boards aus die auch die Möglichkeit bieten Privatnachrichten (PN's) zu versenden?

    Da erhältst du wahrscheinlich erst Kenntnis davon, wenn sich jemand beschwert. Und auch dann bin ich mir nicht sicher, ob du dann verpflichtet werden kannst, diese private Kommunikation zu kontrollieren.
    Meiner Meinung nach (bei der ich nicht in der Lage bin, sie ständig mit der geltenden Rechtslage zu vergleichen) kann der Belästigte sich nur direkt an den Belästiger wenden. Solange dir keine Absicht einer Mitstörerschaft nachgewiesen werden kann, bist du nur verpflichtet den Ermittlungsbehörden zu helfen oder dies aus Datenschutzgründen zu unterlassen, bzw. aus Datenschutzgründen keine Speicherung der Verbindungsdaten vorzunehmen, die zur Ermittlung der Identität des Belästigers führen können.
    Du siehst sicher, dass du hier zwischen zwei Stühlen sitzt. An dieser Stelle kann/möchte(/darf?) ich dir keine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise geben. Vielleicht ist es besser, freundlich das Ansinnen der Privatnachrichten-Unterbindung auf den Rechtsweg zu verweisen. Vielleicht ist es nervenschonender und zeitsparender einfach eine Sperre für diesen einen Belästigungsfall zu installieren. Wer weiß. Wer sich belästigt fühlt überreagiert mitunter und ein Gang zum Rechtsanwalt bring denjenigen vielleicht wieder auf den Teppich. Viele Wege führen nach Rom...

    echo "$verabschiedung $name";

  4. Hallo Stefan,

    Wie sieht das aber bei Foren/Boards aus die auch die Möglichkeit bieten Privatnachrichten (PN's) zu versenden?

    Meiner bescheidenen Meinung nach fällt die PN-Funktion unter §9 TDG, wofür Du nicht dafür verantwortlich bist - es sei denn, Du kollaborierst mit demjenigen, der etwas illegales macht. Ich denke auch, dass Du aus Datenschutzgründen nicht so ohne weiteres auf den Inhalt der privaten Nachrichten zugreifen darfst. Ein geeignetes Mittel gegen jemanden, der die PN-Funktion nutzt, um illegale Dinge zu tätigen, wäre wohl die Sperrung des Nutzers. Aber ich bin kein Anwalt, das ist nur meine Laienmeinung.

    Vor allem dann, wenn er bereits einen begründeten Verdacht hat?

    Gute Frage... Keine Ahnung.

    Wie würdet ihr (hier möchte ich besonders Forumsmoderatoren ansprechen) mit einem Moderator umgehen, der nachweislich Internas aus dem Moderatoren-Bereich an "normale" User weitergibt, um ihnen "Zündstoff" zu liefern um im Forum "Stimmung zu machen"?

    Mit so jemandem würde ich persönlich nicht zusammenarbeiten wollen.

    Viele Grüße,
    Christian

    1. Hello,

      Meiner bescheidenen Meinung nach fällt die PN-Funktion unter §9 TDG,

      ... da aber die Boards, Foren etc. üblicherweise die Nachrichten auch anschließend noch vorhalten, und zwar oft zur ausschließlichen Einsichtnahme durch den Absender und den Empfänger, trifft hier wieder das Phänomen der allgemeinen Rechtsverwirrung zu. (siehe Absatz 2 des zitierten §).

      Harzliche Grüße vom Berg
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      Tom

      --
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  5. Hallo StefanS,

    es handelt sich hier ja um private Kommunikation. Die Nachrichten werden nicht veröffentlicht. Du bist da also einem E-Mail-Provider vergleichbar, der ganz sicher keine Mails einsehen darf und auch nicht zu irgend welcher Kontrolle verpflichtet ist.
    Ohnehin könnte sich höchstens der Empfänger der Nachrichten gestört fühlen. Du kannst diesem ja die Möglichkeit bieten, Nachrichten von bestimmten Benutzern nicht zu empfangen. (möglichst so, dass der Absender das nicht merkt)

    Grüße

    Daniel

    1. hi,

      Ohnehin könnte sich höchstens der Empfänger der Nachrichten gestört fühlen.

      wenn aber beispielsweise ein jugendlicher nutzer von einem anderen nutzer links auf "explizite" seiten geschickt bekommt - ich glaube kaum, dass du dich dann nach hinweis darauf auf's nichtstun beschränken kannst ...

      gruß,
      wahsaga

      --
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      #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
      1. Moin!

        wenn aber beispielsweise ein jugendlicher nutzer von einem anderen nutzer links auf "explizite" seiten geschickt bekommt - ich glaube kaum, dass du dich dann nach hinweis darauf auf's nichtstun beschränken kannst ...

        Dann bekommt er, oder sein Hoster, von der Staatsanwaltschaft gleich eine Herausgabeverfügung für die Logfiles. Ich glaube nicht, dass die von ihm eine weiterführende Überwachung verlangen können.

        MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

        fastix®

        --
        Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
        1. hi,

          Dann bekommt er, oder sein Hoster, von der Staatsanwaltschaft gleich eine Herausgabeverfügung für die Logfiles. Ich glaube nicht, dass die von ihm eine weiterführende Überwachung verlangen können.

          nein, das meinte ich auch nicht.
          aber wenn der sachverhalt nach hinweis bekannt ist, könnten maßnahmen gegen den sich fehlverhaltenden benutzer angebracht sein - andernfalls kann eine mitstörerhaftung nicht ausgeschlossen werden, oder irre ich mich da?

          gruß,
          wahsaga

          --
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          1. Moin!

            aber wenn der sachverhalt nach hinweis bekannt ist, könnten maßnahmen gegen den sich fehlverhaltenden benutzer angebracht sein - andernfalls kann eine mitstörerhaftung nicht ausgeschlossen werden, oder irre ich mich da?

            Da wird man wohl einen Anwalt fragen müssen, ob derlei schon mal durchgeklagt wurde. Es verhält sich hier schließlich so, dass der Forenbetreiber keinen Vorteil aus der ggf. rechtswidrigen Nachricht hat. Andererseits hat er natürlich leicht die Möglichkeit zu sperren: anders als beim Telefon sehe ich hier seitens eines gesperrten nämlich keine Klagegründe wegen des Wegfalls eines wichtigen Kommunikationskanals (Notrufe kann er schlecht über das Forum absetzen...) Wiederum andererseits hat er aus einer überschnellen Sperrung Nachteile, er wird als pingelig qualififiziert, man wird ihm Schnüffelei und Zensur nachweisen und Besucher werden ausbleiben, weil diese ein meinen, es gäbe ein Recht auf freie und unbeobachtete Kommunikation (Stell Dir vor, die leiten das aus dem GG ab.) Daraus resultieren Nachteile.

            Ich würde sagen, ein Anwalt gäbe wohl die Auskunft, "Analog zum Bereich des Mailversandes ist eine Sperrung möglich. Dennoch: Mitstörerhaftungen sind eine heikle Angelegenheit."

            Zunächst muss geschaut werden, ob man dem Problem nicht anders Herr wird und ob es sich um einen vertretbaren Einzelfall handelt. Andernfalls könnten Forenbetreiber nämlich ganz schnell in eine Haftungsfalle laufen. Da liegen folglich strenge und hohe Maßstäbe bei der Mitstörereigenschaft an.

            (Es sei denn, es geht um hundert Jahre alte Links zu Songtexten und einem Programm von Slysoft, welches u.a. defekte und sogar unmittelbar von der MI defekt verkaufte CDs und DVDs retten kann. Da ist der Waldorf vor- muss ich schreiben, dass der in München sitzt?)

            MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

            fastix®

            --
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        2. Hello,

          Dann bekommt er, oder sein Hoster, von der Staatsanwaltschaft gleich eine Herausgabeverfügung für die Logfiles. Ich glaube nicht, dass die von ihm eine weiterführende Überwachung verlangen können.

          "Die" können alles verlangen, wogegen Du Dich mangels Masse nicht whren kannst...
          Die Praxis der vergangenen Jahre hat es schon gezeigt und seit Otto ist alles noch viel schlimmer geworden. Insbesondere die Überschneidung und 'Grauformulierung' von Gesetzen macht alles möglich!

          Harzliche Grüße vom Berg
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          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
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  6. Moin!

    1.)
    Bekanntlich ist ein Forenbetreiber ja verpflichtet gegen illegale (in welcher Weise auch immer) Inhalte in seinem Forum entsprechend vorzugehen.

    Nur bei Kenntnis- aber:

    § 8 (2) TDG
    Diensteanbieter im Sinne der §§ 9 bis 11 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

    Wie sieht das aber bei Foren/Boards aus die auch die Möglichkeit bieten Privatnachrichten (PN's) zu versenden?
    Kann, muß ,darf er da kontrollieren?

    TDG § 9 Durchleitung von Informationen

    (1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie

    1.  die Übermittlung nicht veranlasst,
    2.  den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und
    3.  die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.

    Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem der Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen.

    (2) Die Übermittlung von Informationen nach Absatz 1 und die Vermittlung des Zugangs zu ihnen umfasst auch die automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung dieser Informationen, soweit dies nur zur Durchführung der Übermittlung im Kommunikationsnetz geschieht und die Informationen nicht länger gespeichert werden, als für die Übermittlung üblicherweise erforderlich ist.
    Fußnote

    TDG § 11 Speicherung von Informationen

    Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern

    1.  sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information

    haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen
        oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die
        Information offensichtlich wird, oder
    2.  sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder
        den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

    Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.

    Eine Kontrolle wäre ja eine Verletzung der Privatsphäre der User, aber andernseits ... wie will der Betreiber sicherstellen, daß nicht irgendetwas illegales auf diesem Kommunikationswege passiert? Vor allem dann, wenn er bereits einen begründeten Verdacht hat?

    Es gibt keine Kontrollpflicht. Gibt es keine Kontrollpflicht und werden die Daten nur durchgeleitet, dann gibt es keine Kontrollmöglichkeit. Eine Pflicht zur Zwischenspeicherung besteht nicht. Im Gegenteil: Nach BDSG ist dieses sogar zu unterlassen, wenn unnötig. Wie sollst Du also Einsicht nehmen ohne illegal zwischenzuspeichern bzw. die Vertraulichkeit der Telekommunikation zu verletzen? Es handelt sich bei letzterem um ein hohes Verfassungsrecht der Bürger, welches nur bei Vorliegen sehr eng beschriebener Umstände (begründeter Verdacht erheblicher Straftaten) verletzt werden darf.

    Wie würdet ihr (hier möchte ich besonders Forumsmoderatoren ansprechen) mit einem Moderator umgehen, der nachweislich Internas aus dem Moderatoren-Bereich an "normale" User weitergibt, um ihnen "Zündstoff" zu liefern um im Forum "Stimmung zu machen"?

    unset $arMods[$name];

    MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

    fastix®

    --
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  7. Hallo zusammen,

    ich danke euch für die ausführlichen Stellungnahmen, dadurch habe ich doch bischen mehr Fachwissen erfahren und kann in der momentanen Situation etwas fundierter argumentieren.

    Nebenbei bemerkt, der in Punkt 2 angesprochene Moderator ist keiner mehr, denn dieser Vertrausensbruch war schon schlimm.

    Gruß
    StefanS