Tag Michel.
Person X wohnt offiziell bei den Eltern in Frankfurt
und arbeitet in Kassel und wohnt auch da in einer WG, jedoch ohne irgendeine Anmeldung.
Kommt drauf an, entweder auch § 102 StPO, ansonsten § 103 StPO.
Die Miete wird monatlich an den Vermieter der auch in Kassel wohnt überwiesen. Genau das gleiche ist bei seinem Bruder der Fall der jedoch in einer anderen Stadt wohnt (und auch bei seinen Eltern als Hauptwohnsitz).
Wenn sich im Rahmen der Durchsuchung Anhaltspunkte dafür ergeben, dass auch beim Bruder etwas sein könnte, siehe § 105 Abs. 1 StPO in Verbindung mit BVerfG-Urteil vom 20.02.2001.
Außerdem verfügt Person X über ein Schließfach bei der Volksbank, wofür die Gebühr ebenfalls jährlich überwiesen wird.
§ 103 StPO und § 98 StPO
Wenn die Polizei eine Hausdurchsuchung machen möchte (mit richterlichem Beschluss) kann doch auch das Konto überprüft werden.
Die Polizei kann nur die Kontoauszüge beschlagnahmen, die Auswertung obliegt der Staatsanwaltschaft. Ergeben sich Spuren, denen nachgegangen werden soll, dann gelten § 103 StPO und § 98 StPO.
So der Vermieter festgestellt und wiederum der 2. Wohnsitz herausgefunden werden. Genauso das Schliessfach.
Wenn es noch nicht bekannt war, ja.
Durchsucht die Polizei nur die Wohnung mit dem entsprechenden Telefonanschluß (wo also ein bisschen was gezogen wurde) oder durchsucht die Polizei alle Wohnungen und auch das Schließfach.
Kann sein, kann aber auch nicht sein, kommt drauf an, wie die Vorermittlungen abgelaufen sind.
Weiß jemand wie gut die da vorgeben, ob die Polizei wirklich dass alles beachtet bei?
Die entsprechenden Anträge auf Erlass von Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen stellt nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft. Sie bestimmt auch, ob die Ermittlungsergebnisse ausreichend sind oder nicht. Und je nach Schwere der Verdächtigung ist ein Staatsanwalt meistens bei der Durchsuchung dabei (in aller Regel dort, wo man annimmt, dass der Verdächtige anzutreffen ist).
Prüfen die auch ev. die Freunde und machen zeitgleich Hausdurchsuchungen (was ich auch schon gehört habe?).
Ja, wenn es dafür Anhaltspunkte gibt.
Siechfred