Was kann die Polizei rausfinden
Michel K.
- software
Hallo,
ich hätte mal ne Frage zu ner Hausdurchsuchung. Mal angenommen die Wohung von Person X soll nach dem Gegensatand Y durchsucht werden! Gegenstand Y ist nix wildes (beispielsweise Software nur für Selbstzwecke).
Person X wohnt offiziell bei den Eltern in Frankfurt und arbeitet in Kassel und wohnt auch da in einer WG, jedoch ohne irgendeine Anmeldung. Die Miete wird monatlich an den Vermieter der auch in Kassel wohnt überwiesen. Genau das gleiche ist bei seinem Bruder der Fall der jedoch in einer anderen Stadt wohnt (und auch bei seinen Eltern als Hauptwohnsitz). Außerdem verfügt Person X über ein Schließfach bei der Volksbank, wofür die Gebühr ebenfalls jährlich überwiesen wird.
Wenn die Polizei eine Hausdurchsuchung machen möchte (mit richterlichem Beschluss) kann doch auch das Konto überprüft werden. So der Vermieter festgestellt und wiederum der 2. Wohnsitz herausgefunden werden. Genauso das Schliessfach.
Durchsucht die Polizei nur die Wohnung mit dem entsprechenden Telefonanschluß (wo also ein bisschen was gezogen wurde) oder durchsucht die Polizei alle Wohnungen und auch das Schließfach.
Weiß jemand wie gut die da vorgeben, ob die Polizei wirklich dass alles beachtet bei? Geht jetzt hier NICHT um Kinderpornos oder Nazissachen oder sowas!!! Prüfen die auch ev. die Freunde und machen zeitgleich Hausdurchsuchungen (was ich auch schon gehört habe?). Weiß da jemand genau zu diesen Fragen bescheid? Hab schon einiges im Internet gelesen.
hi,
die prüfen nur die wohnung des telefonanschlusses... also zumindest theoretisch. wenn bekannt ist, dass zweitwohnsitze vorliegen, werden auch die besucht. freunde usw. sind an und für sich von solchen durchsuchungen ausgeschlossen...
achja... wenn die wohnung durchsucht wird, wird bestimmt zeug mitgenommen (cd's, dvd's und am schlimmsten pc's). da kann man dann entweder sagen dass 'ses dürfen, oder die erwirken einen richterlichen beschluss.
das zeug wird als beweißmittel eingestuft (auch wenn der fall im sande verläuft) und einbehalten, das sieht man nie wieder...
also: gar nicht erst sowas machen (kazaa, emule...)
ciao
Hallo storyteller,
das zeug wird als beweißmittel eingestuft (auch wenn der fall im sande verläuft) und einbehalten, das sieht man nie wieder...
Wie bitte, das wird bei Nichtbeanstandung nicht wieder rausgegeben? Wo ist denn da die Rechtsgrundlage?
Grüße aus Barsinghausen,
Fabian
Danke für die vielen Antworten, wie man sich bei einer Hausdurchsuchen verhalten muss hab ich vorher schon in unzähligen Texten gelesen.
Im Übrigen hab ich nix verbrochen (und hab auch keine diversen Plantzen zu Hause), bin ein junger Programmierer der sich für Security interessiert. Mich also hier gleich Schuldig zu sprechen weil ich "bestimmt was ganz schlimmes angestellt hab" ist nicht richtig. Security ist nun mal ein sehr interessanter Bereich, nur weil man sich damit gerne beschäftigt heißt es nicht dass man das Wissen missbrauchen möchte.
Hallo,
das zeug wird als beweißmittel eingestuft (auch wenn der fall im sande verläuft) und einbehalten, das sieht man nie wieder...
Wie bitte? Das wär ja noch schöner!
Okay, wenn es sich wirklich um Material handelt, das sich illegal in deinem Besitz befindet (vor allem Schwarzkopien), dann hast du natürlich Pech. Das siehst du wohl wirklich nicht wieder. Der Juwelendieb kriegt seine Beute ja auch nicht wieder.
Aber dein tatsächliches Eigentum müssen sie wieder rausrücken, soweit ich informiert bin! Das gilt für sämtliche Hardware und Original-Datenträger, deren rechtmäßiger Eigentümer du bist. Eventuell stellen sie sich bei der Festplatte ein wenig stur (wegen Beweissicherung und so), aber die müssen dir das Zeug auf jeden Fall wieder herausgeben.
Wann? Das ist wieder eine andere Frage. Solange noch Ermittlungen laufen, hast du wohl schlechte Karten, wenn du die Herausgabe verlangst.
So long,
Martin
Moin!
die prüfen nur die wohnung des telefonanschlusses... also zumindest theoretisch. wenn bekannt ist, dass zweitwohnsitze vorliegen, werden auch die besucht. freunde usw. sind an und für sich von solchen durchsuchungen ausgeschlossen...
Wenn sich ein hinreichender Tatverdacht durch die Funde der Hausdurchsuchung ergibt, wird natürlich weiter ermittelt.
Aber in der Tat ist ein Durchsuchungsbefehl nur explizit für den im Befehl bezeichneten Ort ausgestellt, und nicht global für "alle Räume, in denen sich der Beschuldigte länger als 5 Minuten in seinem Leben aufgehalten hat".
achja... wenn die wohnung durchsucht wird, wird bestimmt zeug mitgenommen (cd's, dvd's und am schlimmsten pc's). da kann man dann entweder sagen dass 'ses dürfen, oder die erwirken einen richterlichen beschluss.
Die Beamten werden wahrscheinlich Dinge mitnehmen wollen. Wenn man dem zustimmt, tun sie es auch. Wenn man widerspricht (und das sollte man), dann werden sie es beschlagnahmen und mitnehmen. Polizisten dürfen übrigens bei einer Hausdurchsuchung Schriftstücke nicht aufmerksam LESEN, sondern lediglich SICHTEN. Das Lesen ist allein dem Staatsanwalt vorbehalten.
das zeug wird als beweißmittel eingestuft (auch wenn der fall im sande verläuft) und einbehalten, das sieht man nie wieder...
Nein. Wenn beschlagnahmte Sachen nicht als Tatwerkzeug im Zuge einer Verurteilung eingezogen werden, müssen sie dem Eigentümer zurückgegeben werden. Dass das eine gewisse Zeit dauern kann, und man beispielsweise mit beschlagnahmter Hardware zum Zeitpunkt der Rückgabe wegen hoffnungsloser Veraltung praktisch nichts mehr anfangen kann, ist eine andere Sache.
also: gar nicht erst sowas machen (kazaa, emule...)
Sowieso.
- Sven Rautenberg
Hallo,
ich hätte mal ne Frage zu ner Hausdurchsuchung. Mal angenommen die Wohung von Person X soll nach dem Gegensatand Y durchsucht werden! Gegenstand Y ist nix wildes (beispielsweise Software nur für Selbstzwecke).
...
Ich verstehe Deine Frage nicht wirklich.
Je nachdem, welchen Scheiß Du baust, untersuchen die jede Unterhose von Dir. Wenn Deine Eltern sich bockig anstellen, auch deren Unterwäsche und Socken. Könnte also durchaus peinlich ausgehen.
Gruß
Reiner
Hallo Michel,
*etwas offtopic*
habe letztens mit einem befreundeten Juristen von der Staatsanwaltschaft gesprochen.
Der hat seinen Oberstaatsanwalt mit folgenden Worten zitiert: "Wir sind eine Straf_verfolgungs_behöde..." und folgende Geschichte erzählt:
Polizeibekannter Querulant bringt bei Polizei zur Anzeige, dass in dem 3-Mann Betrieb nebenan in großem Stil illegaler Downlaod von geschützter Software und Softwarepiraterie betrieben wird (wichtig: und macht dies durch das Beschreiben nähere Details glaubhaft!). Daraufhin Hausdurchsuchung und Konfiszierung aller Rechner für so ein paar Monate. Anschuldigung war total haltlos - die hatten als Internetanschluss lediglich ein Modem und alte Computerkrücken.
(Falls sich von Euch jemand einen lästigen Konkurrenten im Bereich Webdesign bei einer Ausschreibung vom Halse halten will - ich glaube das wäre eine Möglichkeit!)
Für den Betrieb sieht es nicht wirklich rosig aus: Stell Dir vor, ein paar Monate alle Rechner und Daten weg. Den Denunzianten könnte eine Anzeige wg. falscher Verdächtigungen erwarten, aber selbst wenn - nur eine geringe Strafe.
*zum Thema*
Ich denke, wenn der Staatsanwalt die Sache Ernst nimmt, wird er den nicht gemeldeten Zweitwohnsitz aufdecken und auch durchsuchen lassen. Als WG sieht es für die WG-Kumpanen schlecht aus, weil deren Sachen dürfen *soweit ich weiss* auch durchsucht werden.
Wenn da natürlich was bei den WG-Kumpanen auftaucht, dann sieht es für die auch schlecht aus.
Gruss
LeKuchen
Moin!
Wenn da natürlich was bei den WG-Kumpanen auftaucht, dann sieht es für die auch schlecht aus.
Stichwort "Zufallsfunde". Wenn nur nach Raubkopien gesucht, im Badezimmer aber eine Hanfplantage oder nur hinreichend viel "Stoff" gefunden wird, wird dieses Suchergebnis nicht ignoriert.
- Sven Rautenberg
Hi,
Weiß jemand wie gut die da vorgeben, ob die Polizei wirklich dass alles beachtet bei? Geht jetzt hier NICHT um Kinderpornos oder Nazissachen oder sowas!!! Prüfen die auch ev. die Freunde und machen zeitgleich Hausdurchsuchungen (was ich auch schon gehört habe?). Weiß da jemand genau zu diesen Fragen bescheid? Hab schon einiges im Internet gelesen.
die Bullerei ist da in aller Regel recht traege. Muesste schon ein Ehrgeizling oder ein Psycho sein, der auf Hausdurchsuchungen steht oder ein heisser Staatsanwalt, der die Ermittler wild durch die Gegend rennen laesst.
Ich hatte mal sehr viel Pech als ich einen Verkehrsunfall beobachtet habe und dann als moeglicher Verursacher und Fahrerfluechtiger angegangen worden bin. Da gabs einen hochmotivierten Psycho als Hauptkommisar, der hinter mir her war. Das war wirklich ekelhaft, aber zum Glueck kuemmert sich die Polizei ansonsten doch in aller Regel um Wichtiges. (Denen die es interessiert wie die o.g. Sache bearbeitet worden ist, sei berichtet: diese ist so zu sagen abgetuerckt worden)
Gruss,
Ludger
hi,
Ich sehe zwei Möglichkeiten:
Entweder, du lässt den Scheiß (illegales Saugen von Software) - oder, du lässt dich bzgl. der Antwort auf deine Frage einfach mal überraschen ...
gruß,
wahsaga
also wer solche fragen stellt, muss schon mächtig misst gebaut haben. und der hat dann wohl auch die auf ihm zukommende strafe verdient. zumindest glaube ich nicht, das die wegen nen paar raubkopierter programme die du auf deinem rechner verwendest so nen tam tam machen. *meine meinung
grüße Chris
Tag Michel.
Person X wohnt offiziell bei den Eltern in Frankfurt
und arbeitet in Kassel und wohnt auch da in einer WG, jedoch ohne irgendeine Anmeldung.
Kommt drauf an, entweder auch § 102 StPO, ansonsten § 103 StPO.
Die Miete wird monatlich an den Vermieter der auch in Kassel wohnt überwiesen. Genau das gleiche ist bei seinem Bruder der Fall der jedoch in einer anderen Stadt wohnt (und auch bei seinen Eltern als Hauptwohnsitz).
Wenn sich im Rahmen der Durchsuchung Anhaltspunkte dafür ergeben, dass auch beim Bruder etwas sein könnte, siehe § 105 Abs. 1 StPO in Verbindung mit BVerfG-Urteil vom 20.02.2001.
Außerdem verfügt Person X über ein Schließfach bei der Volksbank, wofür die Gebühr ebenfalls jährlich überwiesen wird.
§ 103 StPO und § 98 StPO
Wenn die Polizei eine Hausdurchsuchung machen möchte (mit richterlichem Beschluss) kann doch auch das Konto überprüft werden.
Die Polizei kann nur die Kontoauszüge beschlagnahmen, die Auswertung obliegt der Staatsanwaltschaft. Ergeben sich Spuren, denen nachgegangen werden soll, dann gelten § 103 StPO und § 98 StPO.
So der Vermieter festgestellt und wiederum der 2. Wohnsitz herausgefunden werden. Genauso das Schliessfach.
Wenn es noch nicht bekannt war, ja.
Durchsucht die Polizei nur die Wohnung mit dem entsprechenden Telefonanschluß (wo also ein bisschen was gezogen wurde) oder durchsucht die Polizei alle Wohnungen und auch das Schließfach.
Kann sein, kann aber auch nicht sein, kommt drauf an, wie die Vorermittlungen abgelaufen sind.
Weiß jemand wie gut die da vorgeben, ob die Polizei wirklich dass alles beachtet bei?
Die entsprechenden Anträge auf Erlass von Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen stellt nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft. Sie bestimmt auch, ob die Ermittlungsergebnisse ausreichend sind oder nicht. Und je nach Schwere der Verdächtigung ist ein Staatsanwalt meistens bei der Durchsuchung dabei (in aller Regel dort, wo man annimmt, dass der Verdächtige anzutreffen ist).
Prüfen die auch ev. die Freunde und machen zeitgleich Hausdurchsuchungen (was ich auch schon gehört habe?).
Ja, wenn es dafür Anhaltspunkte gibt.
Siechfred