Moin!
die prüfen nur die wohnung des telefonanschlusses... also zumindest theoretisch. wenn bekannt ist, dass zweitwohnsitze vorliegen, werden auch die besucht. freunde usw. sind an und für sich von solchen durchsuchungen ausgeschlossen...
Wenn sich ein hinreichender Tatverdacht durch die Funde der Hausdurchsuchung ergibt, wird natürlich weiter ermittelt.
Aber in der Tat ist ein Durchsuchungsbefehl nur explizit für den im Befehl bezeichneten Ort ausgestellt, und nicht global für "alle Räume, in denen sich der Beschuldigte länger als 5 Minuten in seinem Leben aufgehalten hat".
achja... wenn die wohnung durchsucht wird, wird bestimmt zeug mitgenommen (cd's, dvd's und am schlimmsten pc's). da kann man dann entweder sagen dass 'ses dürfen, oder die erwirken einen richterlichen beschluss.
Die Beamten werden wahrscheinlich Dinge mitnehmen wollen. Wenn man dem zustimmt, tun sie es auch. Wenn man widerspricht (und das sollte man), dann werden sie es beschlagnahmen und mitnehmen. Polizisten dürfen übrigens bei einer Hausdurchsuchung Schriftstücke nicht aufmerksam LESEN, sondern lediglich SICHTEN. Das Lesen ist allein dem Staatsanwalt vorbehalten.
das zeug wird als beweißmittel eingestuft (auch wenn der fall im sande verläuft) und einbehalten, das sieht man nie wieder...
Nein. Wenn beschlagnahmte Sachen nicht als Tatwerkzeug im Zuge einer Verurteilung eingezogen werden, müssen sie dem Eigentümer zurückgegeben werden. Dass das eine gewisse Zeit dauern kann, und man beispielsweise mit beschlagnahmter Hardware zum Zeitpunkt der Rückgabe wegen hoffnungsloser Veraltung praktisch nichts mehr anfangen kann, ist eine andere Sache.
also: gar nicht erst sowas machen (kazaa, emule...)
Sowieso.
- Sven Rautenberg
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