LeKuchen: Was kann die Polizei rausfinden

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Hallo Michel,

*etwas offtopic*
habe letztens mit einem befreundeten Juristen von der Staatsanwaltschaft gesprochen.

Der hat seinen Oberstaatsanwalt mit folgenden Worten zitiert: "Wir sind eine Straf_verfolgungs_behöde..." und folgende Geschichte erzählt:
Polizeibekannter Querulant bringt bei Polizei zur Anzeige, dass in dem 3-Mann Betrieb nebenan in großem Stil illegaler Downlaod von geschützter Software und Softwarepiraterie betrieben wird (wichtig: und macht dies durch das Beschreiben nähere Details glaubhaft!). Daraufhin Hausdurchsuchung und Konfiszierung aller Rechner für so ein paar Monate. Anschuldigung war total haltlos - die hatten als Internetanschluss lediglich ein Modem und alte Computerkrücken.

(Falls sich von Euch jemand einen lästigen Konkurrenten im Bereich Webdesign bei einer Ausschreibung vom Halse halten will - ich glaube das wäre eine Möglichkeit!)

Für den Betrieb sieht es nicht wirklich rosig aus: Stell Dir vor, ein paar Monate alle Rechner und Daten weg. Den Denunzianten könnte eine Anzeige wg. falscher Verdächtigungen erwarten, aber selbst wenn - nur eine geringe Strafe.

*zum Thema*
Ich denke, wenn der Staatsanwalt die Sache Ernst nimmt, wird er den nicht gemeldeten Zweitwohnsitz aufdecken und auch durchsuchen lassen. Als WG sieht es für die WG-Kumpanen schlecht aus, weil deren Sachen dürfen *soweit ich weiss* auch durchsucht werden.
Wenn da natürlich was bei den WG-Kumpanen auftaucht, dann sieht es für die auch schlecht aus.

Gruss
LeKuchen