Der Martin: Was kann die Polizei rausfinden

Beitrag lesen

Hallo,

das zeug wird als beweißmittel eingestuft (auch wenn der fall im sande verläuft) und einbehalten, das sieht man nie wieder...

Wie bitte? Das wär ja noch schöner!
Okay, wenn es sich wirklich um Material handelt, das sich illegal in deinem Besitz befindet (vor allem Schwarzkopien), dann hast du natürlich Pech. Das siehst du wohl wirklich nicht wieder. Der Juwelendieb kriegt seine Beute ja auch nicht wieder.
Aber dein tatsächliches Eigentum müssen sie wieder rausrücken, soweit ich informiert bin! Das gilt für sämtliche Hardware und Original-Datenträger, deren rechtmäßiger Eigentümer du bist. Eventuell stellen sie sich bei der Festplatte ein wenig stur (wegen Beweissicherung und so), aber die müssen dir das Zeug auf jeden Fall wieder herausgeben.
Wann? Das ist wieder eine andere Frage. Solange noch Ermittlungen laufen, hast du wohl schlechte Karten, wenn du die Herausgabe verlangst.

So long,

Martin