Hallo Forum,
ich habe folgende Frage und denke, dass sie der eine oder andere Selbständige sich damit auskennen sollte...
Rechnungen, die per .pdf an einen Kunden gemailt oder zum Abruf bereitsbestellt werden, benötigen aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung eine digitale Signatur. Dass das nicht jeder macht, tut jetzt ja nix zur Sache. Allerdings möchte ich mir nicht wirklich die Software für diese Digitale Signaturen zulegen.
Daher möchte ich den Kunden den postalischen Versand mit X,YZ Euro in Rechnung stellen, auch wenn das anscheinend nicht erlaubt sein sollte. Ein BGH-Urteil steht wohl noch aus, wie die Handhabe des elektronischen Rechnungsversand & Co. beurteilt wird.
Wenn ich nun die Rechnung schreibe, muss ich dann die Versandkosten in der Rechnung netto aufführen oder rechnet man die USt. dazu; gerade dann, wenn man nur eine einzelne Rechnung (ohne Ware, da ich eine Dienstleistung erbringe) verschickt.
Wuerde dann quasi...
Pos.1 - 10,00 Euro - Produkt A
Pos.2 - 20,00 Euro - Produkt B
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ZwSum.- 30,00 Euro
UmSt. - 04,80 Euro
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Porto - 01,00 Euro
UmSt. - 00,16 Euro (bei 16 % Umsatzsteuer)
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Gesamt- 35,96 Euro
...gelten?
Weiss das jemand?
Gruß
Lars