Jappi: Markenrechtlich geschuetzer Name

Guten Morgen,

wir diskutieren gerade über folgendes Thema. Einige von euch kennen doch bestimmt die Community http://www.kwick.de

die ist Markenrechtlich geschuetz jetzt hat einer aber folgende URL sich unter den Nagel gerissen http://www.kwickfik.de es kommt jetzt nicht auf den Inhalt an, denn der ist nur Müll, es geht mir nur um den Namen. Kann Kwick den Betreiber von Kwickfik anzeigen da ja Kwick ein geschützer Name ist? Oder nicht?

Wisst Ihr da mehr drüber?

Gruß,
Jappi

  1. Hello,

    Nummer        Status  Datum      Klassen   Markenname       Inhaber

    30601751.2    N A     11.01.2006 41 38 43  KWICK AND DIRTY  *** 1
    30122740.3    N E     22.02.2002 41 35 38  Kwick            *** 1
    874436        N E     15.12.1970 06        DRIL-KWICK       *** 2

    Ich würde vermuten, dass es auf die Klasse ankommt, in der "KWICKFIK" verwendet wird.

    Wenn darunter z.B. Apfelsinen und anderes Obst verkauft werden, sehe ich keine Chance, es sei denn, dass die älteren Marken schon sehr bekannt sind, so wie z.B. Opel, VW, Bosch, Siemens, Jaffa, usw.

    Außerdem würde ich mir einen Angriff hier sehr überlegen, da das evtl. "Kwick and Dirty" kosten kann. Die könnte in der entsprechenden Verwendung nämlich erstens sprachliche Vorbelegung und dadurch zweitens beschreibende Wirkung haben. Dann würde eine Löschungsklage erfolgreich sein.

    Harzliche Grüße vom Berg
    http://www.annerschbarrich.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    Nur selber lernen macht schlau

    1. Hallo Tom,

      könntest Du das mal näher erläutern oder zumindest Links angeben, die den Zusammenhang darstellen?

      Ich versteh' nämlich nur Bahnhof...

      Gruß,

      Houyhnhnm

      1. Hello,

        könntest Du das mal näher erläutern oder zumindest Links angeben, die den Zusammenhang darstellen?

        Was möchtest Du denn erläutert haben?

        Anfangen könntest Du bei http://www.dpma.de/index.htm

        Harzliche Grüße vom Berg
        http://www.annerschbarrich.de

        Tom

        --
        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
        Nur selber lernen macht schlau

        1. Hello,

          könntest Du das mal näher erläutern oder zumindest Links angeben, die den Zusammenhang darstellen?

          Was möchtest Du denn erläutert haben?

          Anfangen könntest Du bei http://www.dpma.de/index.htm

          Hab gerade keine Muße mich für die Recherche anzumelden, aber könntest Du vielleicht kurz durchgeben, ob Deine Angaben der nationalen, eu-weiten oder internationalen Suche entnommen worden sind?

          Würd mich jetzt doch mal interessieren. Ansonsten sehe ich den Sachverhalt übrigens genau so (Stichwort: "Produkt-Klassen").

          Cheers
          Josef K.

      2. Hallo euch beiden,

        Ich versteh' nämlich nur Bahnhof...

        so gehts mir auch gerade. Kannst du mir/uns das mal etwas näher erklären? Natürlich nur wenn du Lust und Zeit hast *fg*

        Gruß,
        Jappi

      3. Hallo,

        ohne den von Tom geposteten Auszug nachzuprüfen oder näher zu analysieren:

        Nummer        Status  Datum      Klassen   Markenname       Inhaber

        30601751.2    N A     11.01.2006 41 38 43  KWICK AND DIRTY  *** 1
        30122740.3    N E     22.02.2002 41 35 38  Kwick            *** 1
        874436        N E     15.12.1970 06        DRIL-KWICK       *** 2

        Tom hat vermutlich nach "kwick" gesucht und diese drei Klassen angezeigt bekommen. Die Klassen sind die Bereiche, wofür die Nummern stehen. Zum Nachschlagen: Übersichtlich und Amtlich. Die Klasse 6(DRIL-KWICK) ist Metallverarbeitung und aus 1970, also hier nicht mehr so interessant. Einzelheiten müsste eine (teure) Markenrecherche bringen, ob die Marke verlängert wurde, noch genutzt wird, ausstrahlt, Verkehrsgeltung hat etc.pp.
        Interessanter sind die beiden ersten Marken. Kwick ist wohl das Portal, um das es geht, die Marke registriert für Telekommunikation (38), Unterhaltung (41) und Werbung (35). Kwick and Dirty für Telekommunikation (38), Unterhaltung (41) und Gaststätterei (43). Wie man sieht, klingen beide sehr ähnlich, es sind ja schon wörtliche Gemeinsamkeiten.

        Außerdem würde ich mir einen Angriff hier sehr überlegen, da das evtl. "Kwick and Dirty" kosten kann. Die könnte in der entsprechenden Verwendung nämlich erstens sprachliche Vorbelegung und dadurch zweitens beschreibende Wirkung haben. Dann würde eine Löschungsklage erfolgreich sein.

        Damit könnte der Inhaber von "Kwick", der vor "Kwick and Dirty" da war, verlangen, dass "Kwick and Dirty" verschwindet. ;) Sind aber beides die gleichen Inhaber. *gg* (Letzte Spalte)

        Ich würde vermuten, dass es auf die Klasse ankommt, in der "KWICKFIK" verwendet wird.

        Nur sehr begrenzt, da "Kwick" ja auch 41/38 registriert hat, und Kwickfik im Netz, also in 41/38 auftreten will.

        Aber das Markenrecht ist, gerade was das Internet angeht, ein weites Minenfeld.

        Zum Original-Posting ist, wenn man sich die Seite angesehen hat, nicht viel zu sagen. Das Ding halte ich für sehr gefährlich, wenn der Inhaber zu ermitteln ist, dürfte da locker eine Privatinsolvenz drin sein. ;)

        Alles natürlich ohne Gewähr und auch nur mit einem Auge geschrieben. Und ich merke schon beim Schreiben, dass ich eigentlich noch viel mehr nachschlagen und nachprüfen müsste, um dann noch einiges mehr zu erläutern, was der Erklärung bedarf usw. usf. ;)

        Gruß, Thoralf

        --
        Sic Luceat Lux!
        1. Hello,

          Hallo,

          ohne den von Tom geposteten Auszug nachzuprüfen oder näher zu analysieren:

          Nummer        Status  Datum      Klassen   Markenname       Inhaber

          30601751.2    N A     11.01.2006 41 38 43  KWICK AND DIRTY  *** 1
          30122740.3    N E     22.02.2002 41 35 38  Kwick            *** 1
          874436        N E     15.12.1970 06        DRIL-KWICK       *** 2

          Tom hat vermutlich nach "kwick" gesucht und diese drei Klassen angezeigt bekommen. Die Klassen sind die Bereiche, wofür die Nummern stehen. Zum Nachschlagen:

          Die drei Marken...

          Die Inhaber habe ich entfernt, da sie hier zum Verständnis nichts zur Sache tun. *selber grins*

          Interessant finde ich Deine Lesart, dass KWICKFIK das Internet "sperren" könnte für Werbung über KWICK, weil es Internetdienstleistungen zu seinen angemeldeten Klassen zählt.

          Dann melde ich also noch heute "http:" als Marke für Internetdienstleistungen an und das Ding wär tot, oder? ;-)

          Harzliche Grüße vom Berg
          http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          Nur selber lernen macht schlau

          1. Moin,

            Die Inhaber habe ich entfernt, da sie hier zum Verständnis nichts zur Sache tun. *selber grins*

            Bin davon ausgegangen, dass Du wenigstens hinten die Nummern gelassen hast. *g*

            Interessant finde ich Deine Lesart, dass KWICKFIK das Internet "sperren" könnte für Werbung über KWICK, weil es Internetdienstleistungen zu seinen angemeldeten Klassen zählt.

            Dann melde ich also noch heute "http:" als Marke für Internetdienstleistungen an und das Ding wär tot, oder? ;-)

            Scheitert an zwei Dingen. Erstens ist http nicht markenfähig. Zweitens ist doch aber Kwick fast vier Jahre älter als Kwick and Dirty?

            Gruß, Thoralf

            --
            Sic Luceat Lux!
  2. Moin!

    Kann Kwick den Betreiber von Kwickfik anzeigen da ja Kwick ein geschützer Name ist? Oder nicht?

    Anzeigen? Nein. Er kann zivilrechtlich dagegen vorgehen. Abmahnung, Klage...

    Wisst Ihr da mehr drüber?

    In solchen Sachen ist die Beratung durch einen auf Markensachen spezialisierten Anwalt unumgänglich. Spätestens im Falle einer Klage wird der sowieso gebraucht, da Markensachen aufgrund hoher Streitwerte schon im ersten Rechtszug vor dem Landgericht verhandelt werden. Dort herrscht dann Anwaltszwang.

    MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

    fastix®

    --
    Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
    1. Hallo.

      In solchen Sachen ist die Beratung durch einen auf Markensachen spezialisierten Anwalt unumgänglich.

      Nein, ein Patentanwalt genügt da völlig.
      MfG, at