Hi!
dass man erst verweigern muss, um den "ersatzdienst" oder gar "ersatz-ersatzdienst"zu leisten, finde auch ich nicht ok.
Moment. Du wirfst hier einige Begriffe durcheinander.
Ein Soldat leistet seinen Wehrdienst.
Ein Verweigerer leistet Zivildienst.
Ein Ersatzdienstleistender muss nicht verweigert haben (so einer bin ich zum Beispiel). Ein nicht verweigernder Ersatzdiensleitender wird nach [linkhttp://bundesrecht.juris.de/wehrpflg/__13a.html@title=§ 13a WPflG] freigestellt, ein Verweigerer nach §14 ZDG.
Gruß aus Iserlohn
Martin
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Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod.
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