Hell-O!
Was mich am Meisten ankotzt ist, dass der deutsche Unternehmer per Gesetz verpflichtet ist, Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Jahreslohnsteuerbescheinigungen auf elektronischem Weg an die Verwaltung zu übermitteln. Dazu benötigt man neben einem Computer auch einen Internetzugang. Ergo: GEZ-Gebühr, gesetzlich verordnet. Ob das verfassungskonform ist (Stichwort Freiheitsgrundsatz), wage nicht nur ich zu bezweifeln.
Siechfred
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