Hallo
Mein praxisorientierter Gegenvorschlag steht im Heiseforum:
Provider: Bitte einen Tarif anbieten, der Zugriff auf ÖR-Webangebote blocktDamit wirst du nicht durchkommen ... Es geht nicht darum, ob du "Empfang" hast oder nicht, sondern darum, dass du ein Gerät zum Empfang bereithältst (§1 RGebStV).
Das wäre bei mir ein Rechner mit P III, 450 MHz und (momentan noch) 33.6-er Analogmodem. Ich freue mich schon auf den Fernsehgenuss per Livestream. Ooohhhh ja!
Irgendwann werden die wieder Lautsprecherwagen fahren lassen oder an jeden Laternenpfahl einen Lautsprecher montieren und darüber irgendein öffentlich rechtliches Rundfunkprogramm verbreiten, nur um auch jene abzukassieren, die weder Rundfunk- und/oder Fernsehgeräte, noch einen internetfähigen[1] Rechner besitzen.
[1] Wie ist eigentlich die Internetfähigkeit eines Rechners definiert?
Tschö, Auge
Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
(Victor Hugo)
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