Hallo.
Was mich am Meisten ankotzt ist, dass der deutsche Unternehmer per Gesetz verpflichtet ist, Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Jahreslohnsteuerbescheinigungen auf elektronischem Weg an die Verwaltung zu übermitteln.
Hat denn O 2000 - 56/13 - St 11 der OFD Chemnitz vom 4. Juli 2005 keine Gültigkeit mehr?
MfG, at