Hi Siechfred,
Was mich am Meisten ankotzt ist, dass der deutsche Unternehmer per Gesetz verpflichtet ist, Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Jahreslohnsteuerbescheinigungen auf elektronischem Weg an die Verwaltung zu übermitteln. Dazu benötigt man neben einem Computer auch einen Internetzugang. Ergo: GEZ-Gebühr, gesetzlich verordnet. Ob das verfassungskonform ist (Stichwort Freiheitsgrundsatz), wage nicht nur ich zu bezweifeln.
für nebenbei Kleingewerbetreibende ist die GEZ-Gebühr ja schon ein ziemlicher Hammer. Wäre es denkbar, den PC an eine Privatperson (Ehefrau?) zu verkaufen und dann für die gewerbliche Nutzung anzumieten? Denn die Privatperson wird ja i.d.R. bereits GEZ-Gebühren für TV und Radio bezahlen.
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"