echo $begrüßung;
Hoheitliche Aufgaben werden doch durch öffentliches Recht definiert. Daher sollte es stark wundern, wenn ausgerecht der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht dazu zählte.
Ich denke nicht dass das der Fall ist. Wenn Rundfunk eine hoheitliche Aufgabe wäre, hätte man die Rundfunkgebühr auch einfach über das Finanzamt eintreiben können und müsste nicht eine eigene Institution dafür installiert haben.
Gelegentlich kommt ja das Argument auf, eine Rundfunksteuer für alle Personen, unabhängig vom Besitz eines Empfangsgerätes, zu erheben und diese vom Finanzamt einzutreiben. Damit bekäme der ÖR seine Finanzierung jedoch über eine staatliche Behörde und diese Vermischung war/ist politisch nicht gewollt.
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