yo,
Die Möglichkeiten des Anschlusses interessieren dabei nicht. Sobald mit dem von dir vorgehaltenen Gerät der Empfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist, besteht Zahlpflicht. Der organisatorische Aufwand zum Freischaltenlassen zählt dabei sicherlich nicht.
ich würde da eher in richtung wahsaga tendieren, ohne internetverbindung (modem) wird es mir nicht ohne größeren aufwand möglich (neue hardware anschaffen), die dienst des öffentlichen wahrzunehmen.
und davon mal abgesehen hoffe ich immer noch, dass mal weider ein wenig mehr "revolutionsfreude" hier in deutschland aufkommt und den politikern und sonstigen entscheidungsträger mal klar macht, dass sie ein dienstleister für "uns" sind und nicht umgekehrt.
Ilja