Hallo,
Du meinst den Abschnitt, das internetfähige PCs gebührenpflichtig sind?
In http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html
steht zwar noch die sinnvolle Forderung
"Keine Gebühren für Internet-PCs!"
und dann
"regelt in Art. 4, § 11 Abs. 2 die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden"
aber Zitat http://www.pcwelt.de/news/online/131899/:
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Nicole Hurst von der GEZ gegenüber PC-WELT: "Der Gesetzgeber hat…eine Gebührenpflicht für …Rechner festgelegt, die Rundfunkprogramme …über Angebote aus dem Internet wiedergeben können. Die Gebührenpflicht gilt für alle multimediafähigen PCs". Auf Nachfrage der PC-WELT bekräftigte Hurst nochmals: "Mit welcher Technik Rundfunk empfangen wird, ist für die Gebührenpflicht nicht relevant".
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Hier scheint miteinmal der Schwerpunkt mehr auf Multimedia als Modem
oder Internet zu liegen.
Grüsse
Cyx23