Moin!
Fastix hat sich gegen eine einstweilige Verfügung gewehrt, die
ihm verboten hatte, den Syndikus nicht mehr in Handschellen zu
zeigen.Es ist so ein Problem mit der doppelten Verneinung. Wie denn nun: jetzt ist es verboten, den Syndikus _ohne_ Handschellen zu zeigen? Warum sollte man sich denn dagegen wehren?
Die Gegenseite hat mittlerweile eingeräumt, dass entgegen den ersten Anträgen und der Abmahnung weder Handschellen sichtbar seien, noch Syndikus "erkennbar und mit identifizierbaren Eigenschaften" abgebildet sei.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
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Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
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