Pierre: Wem gehören die Erstellungsfiles einer Gestaltung

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Hallo

ich weiss, dass hier schon ähnliche Fragen gestellt wurden, habe aber mit der Suche nix gscheites gefunden, deshalb möchte ich meine Frage hier nochmal stellen.

Konkret geht es um folgendes: Ich habe von einer Agentur den Auftrag bekommen eine kleine Website zu gestalten und zu programmieren. Aus organisatorischen Gründen wurde dann aber die Programmierung der Site an eine andere Agentur vergeben und von mir wurden die Erstellungsfiles angefordert. Ich habe die ganze Gestaltung in Photoshop erstellt und dem Kunden dann die Photoshop-Datei geliefert, allerdings ohne all meine Erstllungsebenen, sondern ein File wo alles auf eine Ebene reduziert war. Erstens war ich frustriert, dass mir der Produktionsjob entzogen wurde und zweitens denke ich, dass ich nicht dazu verpflichtet bin, die Arbeitsdateien, das heisst all die Zwischenschritte die zum Resultat führten dem Kunden zu liefern.

Wie sieht denn hier die rechtliche Lage aus? Bin ich dazu verpflichtet, meine Arbeits- und Zwischendateien abzuliefern? Ich spreche nicht vom Copyright der Gestaltung, darum gehts mir nicht, sondern nur um die Erstellungsfiles. Gibts hier irgendwelche Regelungen?

Freue mich auf eine angeregte Diskussion.
Pierre