Hi,
Von Musik gibt es überhaupt kein "Backup"!
Das gibt es nur bei Software.
das ist doch Unsinn!
Gesetze als "Unsinn" zu bezeichnen, ist sicherlich oft richtig. ;-)
Mein Posting ist sicher keiner. 8-)
Ein Backup ist eine Maßnahme oder Vorrichtung, die sicherstellt, dass auch bei Verlust oder Ausfall der primären Einrichtung (Daten- oder Tonträger, Baugruppe, Mannschaft, Fahrzeug, etc.) der damit bezweckte Nutzen weiterhin gegeben ist.
Mag sein (Backup-Spieler? Backup-Auto?). Ich kenne ihn, zumindest in Deutschland, nur als EDV-Fachbegriff (für Sicherungskopie).
Wir reden in diesem Thread aber über *Urheberrecht* (oder? THema "Recht", Topic mit "Urheberrecht"!). Und das Urheberrecht kennt "Backup" (bzw. die Vervielfältigung von Werken zum Zweck des Ersatzes bei Verlust etc.) *ausschließlich* bei *Software*. Mit anderen Worten: Gemäß UrhG darfst Du, außer eben Software, kein geschütztes Werk kopieren, nur um einem Verlust/Ausfall vorzubeugen! Dieser "Grund" ist also, nenn' ihn, wie Du willst, bei Musik rechtlich schlicht nicht existent.
Wenn ich mir also von meinen Musik-CDs oder von meiner mp3-Sammlung eine Kopie auf einer Festplatte anlege und diese Festplatte dann irgendwo im Schrank lagere, dann ist das ein Backup.
Im landläufigen Sinne? S.o.: natürlich. Im rechtlichen Sinne? S.o.: natürlich nicht. Es handelt sich hier um eine (i.d.R. erlaubte) Privatkopie. Warum, wozu und wie Du das dann in deinem stillen Kämmerlein nennst und ob das sinnvoll ist oder nicht, bleibt absolut dir überlassen. ;->
Die wäre dann definitionsgemäß gleichzeitig das Backup gewesen. :-P
Vielleicht wenn das hier ein "Philosophie-" oder ein "Denglisch"-Thread wäre. :)
Gruß, Cybaer
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