hi,
da hier ja öfters mal Fragen zum Thema Urheber- und Nutzungsrechte auftauchen, in deren Verlauf dann die Frage "aber wieso darf google dann ...?" aufkommt:
heise.de: US-Richter erwägt Verfügung gegen Googles Thumbnail-Funktion
Könnte interessant werden.
"Perfect 10 konnte sich allerdings nicht mit seiner Ansicht durchsetzen, Google sei, ähnlich wie seinerzeit Napster, auch für Copyright-Verstöße verantwortlich, indem es auf Websites verlinke, die Material des Erotikmagazins widerrechtlich weiterverbreite. Richter Matz führte aus, wenn Napster aus seinem Filesharing-Netz einen Verweis entfernt habe, sei dieser nicht mehr zugänglich gewesen. Anders als Napster habe aber Google über den von ihm indexierten Gegenstand, das Web, keine Kontrollmöglichkeiten. Wenn Google einen Link aus seinem Index entferne, sei die betreffende Website dennoch weiterhin erreichbar."
Klingt vernünftig, der Mann.
Solche Richter würde man sich in D auch manchmal wünschen ...
gruß,
wahsaga
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