US-Richter erwägt Verfügung gegen Googles Thumbnail-Funktion
wahsaga
- zur info
hi,
da hier ja öfters mal Fragen zum Thema Urheber- und Nutzungsrechte auftauchen, in deren Verlauf dann die Frage "aber wieso darf google dann ...?" aufkommt:
heise.de: US-Richter erwägt Verfügung gegen Googles Thumbnail-Funktion
Könnte interessant werden.
"Perfect 10 konnte sich allerdings nicht mit seiner Ansicht durchsetzen, Google sei, ähnlich wie seinerzeit Napster, auch für Copyright-Verstöße verantwortlich, indem es auf Websites verlinke, die Material des Erotikmagazins widerrechtlich weiterverbreite. Richter Matz führte aus, wenn Napster aus seinem Filesharing-Netz einen Verweis entfernt habe, sei dieser nicht mehr zugänglich gewesen. Anders als Napster habe aber Google über den von ihm indexierten Gegenstand, das Web, keine Kontrollmöglichkeiten. Wenn Google einen Link aus seinem Index entferne, sei die betreffende Website dennoch weiterhin erreichbar."
Klingt vernünftig, der Mann.
Solche Richter würde man sich in D auch manchmal wünschen ...
gruß,
wahsaga
Hello,
da hier ja öfters mal Fragen zum Thema Urheber- und Nutzungsrechte auftauchen, in deren Verlauf dann die Frage "aber wieso darf google dann ...?" aufkommt:
Das wäre dann DIE Chance für unser altes Europa, die Führung in der Informationsindustrie zu übernehmen, wenn sie rechtzeitig unsere gesetzlichen Gegebenheiten an die praxisgerechten Erfordernisse anpassen würden.
Den US-Richter müsste man nur solange duech legale Geldgeschenke hinhalten mit seinem Urteil, bis wir fertig wären mit dem Gesetz.
Und dann nehmen wir TCP/IP-Traffic-Gebühren von den Amis, dass es nur so kracht *ggg*
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hi,
da hier ja öfters mal Fragen zum Thema Urheber- und Nutzungsrechte auftauchen, in deren Verlauf dann die Frage "aber wieso darf google dann ...?" aufkommt:
Ein anderes Gericht hat erst vor wenigen Tagen entschieden, daß es OK ist. =:-)
Gruß, Cybaer
Hi,
Könnte interessant werden.
Nicht wirklich. Es geht gar nicht originär um Googles Image-Suchmaschine, sondern darum, daß irgendwelche User das Copyright verletzen, fremde Bilder auf ihren eigenen Seiten einbinden und diese geklauten Bilder dann ebenfalls über Suchmaschinen aufzufinden sind.
Darum, daß die rechtmäßigen Originale indiziert werden, geht es also erstmal gar nicht. Allerdings: Der Rechteinhaber bietet als Geschäftsmodell seine Bilder auch in Thumbnailgröße an (für Handy-User) und meint, daß Google ihm da nun unerlaubt Konkurrenz macht.
LOL
Gruß, Cybaer