Melanie: Referenzen

Hallo,

hab das gerade in einem anderen Forum gelesen und da hat er noch keine Antwort bekommen mich würde das auch mal interesieren. Wisst Ihr da mehr darüber?

Zitat:

möchte auf meiner Homepage Referenzen meiner Arbeit vorstellen und habe diesbezüglich die Frage nach dem Urheberrecht:

a) Darf ich ohne weiteres Arbeiten, die ich direkt als Auftragnehmer erstellt habe als Referenz angeben und auch in Bildern/Animationen etc. präsentieren?

b) Darf ich Arbeiten, die ich als ehemaliger Mitarbeiter einer Firma erstellt habe als meine Referenzen herzeigen? Copyright und Nutzungrecht liegen natürlich bei der Firma; habe ich dennoch ein Recht darauf, meine dortig geleisteten Arbeiten (unter Erwähnung der Firma) vorzustellen?

c) Grundsätzlich: kann man überhaupt als Angestellter das Urheberrecht (nicht Nutzungsrecht) auf geleistete Arbeiten erlangen? Ist dies von der Art und Weise der Arbeiten abhängig oder grundsätzlich ausgeschlossen?

Zitat Ende!

Gruß Melanie

  1. Hi Melanie,

    a) wenn dir die Firma die ausdrückliche Genehmigung dazu erteilt, dann ja. Allerdings sollte der Umfang der dargestellten INhalte mit den entsprechenden Auftraggebern abgestimmt sein.

    b) Siehe a. Deine Firma erfüllt einen Auftrag für einen Auftragggeber. Die Copyrights dafür liegen bei ihm, die Firma, die die Seiten, oder was auch immer erstellt, handelt im Auftrag (daher "Auftrag"geber).
    Sonst könnte ich ja jede Internetseite, auf der eines meiner Scripte verwendet wird, die ich Rahmen eines Auftrages geschrieben habe, als Referenz angeben.

    c) Da kenne ich mich nicht aus; meine aber behaupten zu wollen: NEIN.
    In meinem Arbeitsvertrag steht z.B. festgeschrieben, dass ALLE erstellten Webseiten, Programme und was wir sonst noch so programmieren, NICHT für private Zwecke genutzt werden dürfen.
    Unter Umständen hast du nur ein Design umgesetzt und "verkaufst" es auf deiner Seite als deins.
    Und das Urheberrecht liegt IMHO immer beim Auftraggeber, den der hat ja die Rechte via Kauf des Produktes / der Webseite erworben.

    So, meine laienhafte Meinung zu diesem Thema; belehrt mich, wenn ich unrecht habe.

    Dark Sider

    1. Update:

      Wenn du einen Malermeister beauftragst, deine Wohnung nach deinen Vorgaben zu streichen; wem gehört die Wohnung danach wohl*?

      * Ich sage jetzt mal Eigentumswohnung, ehe hier wieder Kommentare kommen; und ja, wir nehmen an, sie ist abbezahlt und gehört nicht der Bank.

      MfG
      Dark Sider

      1. hi,

        Wenn du einen Malermeister beauftragst, deine Wohnung nach deinen Vorgaben zu streichen; wem gehört die Wohnung danach wohl*?

        Stark hinkender Vergleich:
        Bei einer Webseite wäre die Wohnung wohl der Server, und der gehört natürlich ziemlich sicher anschließend nicht jemand anderem, nur weil jemand darauf eine Webseite erstellt oder "installiert" hat ...

        gruß,
        wahsaga

        --
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      2. echo $begrüßung;

        Wenn du einen Malermeister beauftragst, deine Wohnung nach deinen Vorgaben zu streichen; wem gehört die Wohnung danach wohl*?

        Das einfache Streichen einer Wand wird wohl kaum unter die Geschützten Werke fallen.

        echo "$verabschiedung $name";

        1. hi,

          Das einfache Streichen einer Wand wird wohl kaum unter die Geschützten Werke fallen.

          Hat ja keiner gesagt, dass nur eine Farbe zum Einsatz kommen soll - bei hübschen Mustern und Figuren könnte es ja schon anders aussehen.
          Und, wieso überhaupt nur Farben ... man kann ja sicher auch andere Materialen (Elchpisse, Eichhörnchenkot, ...) auf der Wand verstreichen - und dann ist es keine schnöde Malerarbeit mehr, sondern darf sich Kunst nennen, für die dann reiche Trottel viel geld hinblättern ...

          gruß,
          wahsaga

          --
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      3. Hallo,

        Wenn du einen Malermeister beauftragst, deine Wohnung nach deinen Vorgaben zu streichen; wem gehört die Wohnung danach wohl*?

        Bin der gleichen Meinung wie wahsaga, das ganze hat nichts mit der Wohnung zu tun. Aber um deinen Vergleich weiterzuführen:

        Das Urheberrecht bleibt entweder beim Maler der die Wand gestrichen hat oder beim Malermeister dem die Firma gehört bei der der Maler angestellt ist.

        Allerdings geht das uneingeschränkte Nutzungsrecht der Farbe auf der Wand (nicht die Wand selbst die gehört ja sowieso zur Wohnung) auf den Auftraggeber über.

        Die Frage die zu klären ist wäre ob der Maler oder der Malermeister der Urheber ist. Dabei ist zu berücksichtigen das eine Firma ja auch eine (juristische) Person ist. Oder verhält sich das Ganze wirklich wie wahsaga glaubt das nur natürliche Personen Urheber sein können?

        Schöne Grüße

        --
        DerFichtl
        http://feichtinger.info
        1. Hallo,

          hier der Link der alles erklärt (zumindest für Programme) wenn man Ihr richtig deuten könnte:

          http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965BJNE019300305.html

          was heißt denn "aller vermögensrechtlichen Befugnisse"?

          Schöne Grüße

          --
          DerFichtl
          http://feichtinger.info
  2. hi,

    c) Grundsätzlich: kann man überhaupt als Angestellter das Urheberrecht (nicht Nutzungsrecht) auf geleistete Arbeiten erlangen?

    Das Urheberrecht liegt _immer_ beim - Überraschung, Urheber, und ist nicht veräußerlich/übertragbar.
    Der Arbeitgeber ist also derjenige von beiden, der es keinesfalls "erlangen" kann.

    gruß,
    wahsaga

    --
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    1. Hi,

      da warst du wieder mal schneller als ich..

      MfG

      Dark Sider

      1. hi,

        da warst du wieder mal schneller als ich..

        Tröste dich - dafür nur auf eine der Fragen bezogen, und wesentlich knapper :-)

        gruß,
        wahsaga

        --
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  3. Tag Melanie.

    Zunächst gilt wie überall: Fragen kostet nichts, also frage deine Auftraggeber. Ansonsten lege ich dir das Skript zum Urheberrecht von RA Prof. Dr. Klaus Sakowski ans Herz, dort insbesondere den Abschnitt zum Urheberrecht bei Arbeits- und Dienstverhältnissen (jaja, so eine umfangreiche Lesezeichensammlung hat schon was für sich).

    Siechfred