XV. Mindestvertragslaufzeit/Kündigung
- Es gelten die Regelungen zur Kündigung in den
Besonderen Bestimmungen (B.) oder den jeweiligen
LB/PL, Sondervereinbarungen oder Online-
Anzeigen.
Damit hatte ich auch schon so meine leidige Erfahrung.
Das obige heißt nämlich, dass T-Online sich vorbehält die Vertragslaufzeiten nach Gutdünken zu ändern.
Natürlich wird einem das mitgeteilt, bei mir war das ganze aber dann so, das T-Online zu dumm war, meine Adresse aus meinem DSL Antrag zu benutzen, sondern, aus welchen Gründen auch immer, die alte Adresse aus dem T-Com Telefonbuch zu nehmen (ich hatte nach meinem Umzug den Antrag gestellt) und alle Briefe über 3 Jahre dorthin verschwinden zu lassen.
Und dann wurde mir bei der Kündigung dreist die drei Monate angerechnet, obwohl ich einen Vertrag mit 4 wöchiger Kündigungsfrist unterschrieben hatte.
Vermutlich ist der von 1und1 auch nicht besser, um diese AGBs wirklich zu begreifen muss man wahrscheinlich Jura studiert haben.
Struppi.