yo,
Das Schlimme ist auch noch, dass man es - wenn man solche Sachverhalte diskutiert - oft auch noch mit Leuten zu tun hat, die fuer bspw. hier uebliche und erfolgreiche Argumentationen nicht zugaenglich sind.
willig zu helfen waren sie im rathaus schon, trotzdem haben sie mich auf eine falsche fährte geführt. aber das lag mehr daran, das sich wohl keiner so richtig über die problematik gedanken gemacht hat.
das ALB ist so geregelt, dass sich bestimmte schlüssel für grundstücke im liegenschaftsbuch zum großen teil auch aus schlüsseln deren besitzern bildet. das ist nicht nur sehr unangenhem, wenn sich der besitzer ändert und sich damit auch die bezeichnung des grundstücks ändert, sondern es weil natürlich auch mehrere besitzer geben kann, zum beispiel bei eigentumswohnungen. jeder hatte dann eine eiegen nummer für das gleiche grundstück....
was mir letztlich am meisten geholfen hat, waren aufzeichnungen von anno dazumal, die sie fast weggeschmissen hätten. das papier war so alt, dass es schon vergilbte und noch von datensichtgeräten (neudeutsch Monitore) die rede war....
Ilja