Höma: Preisabsprache und MWST

Hi

ich hatte eine Preisabsprache mit meinem Steuerberater und jetzt
überrascht er mich mit der Forderung noch die MWST hinzuzurechnen.

Weiss jmd ob das rechtlich geregelt ist, wie zu verfahren ist wenn die Frage der MWST bei einer Preisabsprache nicht erwähnt wurde?

Die anwesenden Freiberufler sollten doch sowas wissen!

Dank und Gruß
 Höma

  1. Hi,

    ich hatte eine Preisabsprache mit meinem Steuerberater und jetzt
    überrascht er mich mit der Forderung noch die MWST hinzuzurechnen.

    Weiss jmd ob das rechtlich geregelt ist, wie zu verfahren ist wenn die Frage der MWST bei einer Preisabsprache nicht erwähnt wurde?

    Die anwesenden Freiberufler sollten doch sowas wissen!

    es wird ueblicherweise excl. Mehrwertsteuer verhandelt.

    Humph

    1. Hallo,

      Die anwesenden Freiberufler sollten doch sowas wissen!
      es wird ueblicherweise excl. Mehrwertsteuer verhandelt.

      ungeachtet dessen, ob das wirklich stimmt oder nicht: Das ist doch irreführend! Wenn ich, wo auch immer, ein Angebot, einen Kostenvoranschlag, eine Preisauskunft jeglicher Art einhole, dann erwarte ich, dass unten der Preis steht, den ich nachher auch tatsächich zu bezahlen habe.

      Vor einigen Jahren war es bei Autowerkstätten auch gang und gäbe, bei Kostenvoranschlägen Nettopreise anzugeben (ohne den Kunden darauf hinzuweisen), und nach der Reparatur gab's dann das böse Erwachen, weil's plötzlich 16% teurer war als erwartet.

      Ich persönlich empfinde sowas als arglistige Täuschung.
      So long,

      Martin

      --
      Time's an illusion. Lunchtime doubly so.
        Douglas Adams, "The Hitchhiker's Guide To The Galaxy"
      1. Hi,

        Ich persönlich empfinde sowas als arglistige Täuschung.

        ganz ruhig, ist alles nur ne Konventionsfrage. Allerdings habe ich den Fragesteller als "neuen Gewerblichen" eingestuft. War doch richtig oder, lieber Threadinitiator, oder?

        Humph

        1. Hi

          ganz ruhig, ist alles nur ne Konventionsfrage. Allerdings habe ich den Fragesteller als "neuen Gewerblichen" eingestuft. War doch richtig oder, lieber Threadinitiator, oder?

          sagen wirs mal so, war das erstemal dass ich mit einem anderen "Berater" verhandelt habe...

          Dank
           Höma

      2. Moin,

        ungeachtet dessen, ob das wirklich stimmt oder nicht: Das ist doch irreführend! Wenn ich, wo auch immer, ein Angebot, einen Kostenvoranschlag, eine Preisauskunft jeglicher Art einhole, dann erwarte ich, dass unten der Preis steht, den ich nachher auch tatsächich zu bezahlen habe.

        Üblicherweise sind Gewerbetreibende Vorsteuerabzugsberechtigt.
        D.h. die MwSt. /Vorsteuer ist nicht Preisbestandteil sondern lediglich ein durchlaufender Posten.

        Vor einigen Jahren war es bei Autowerkstätten auch gang und gäbe, bei Kostenvoranschlägen Nettopreise anzugeben (ohne den Kunden darauf hinzuweisen), und nach der Reparatur gab's dann das böse Erwachen, weil's plötzlich 16% teurer war als erwartet.

        Das ist meines Wissens inzwischen klar geregelt.
        Die einzigen die häufig Preise ohne MwSt angeben sind die Telekomunikationsunternehmen. Das ist dann mindesten genauso verwirrend.

        Ich persönlich empfinde sowas als arglistige Täuschung.

        Es kommt drauf an, beim privaten Endverbraucher stimme ich Dir zu, beim Gewerbetreibenden nicht.
        TomIRL

  2. Hallo,

    vielleicht hilft es dir nach "Minderkaufmann" zu recherchieren,
    ggf. noch das Thema "Preisauszeichnung" usw..

    M.E. sollte Privatpersonen ein Bruttopreis genannt werden.

    Grüsse

    Cyx23
    --
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    1. Hallo Cvx23,

      M.E. sollte Privatpersonen ein Bruttopreis genannt werden.

      wer sagt, dass Höma eine Privatperson ist? ;-) Preisabsprachen unter Gewerbetreibenden, Freiberufler etc. werden doch i.d.R. netto, sprich zuzüglich der derzeit gültigen USt getroffen?!

      Mit freundlichen Grüßen,
      André

  3. Tag Höma.

    ich hatte eine Preisabsprache mit meinem Steuerberater und jetzt überrascht er mich mit der Forderung noch die MWST hinzuzurechnen.

    Bist du sicher, dass du den Passus "zuzüglich gültiger Umsatzsteuer" nicht eventuell überhört/überlesen hast? Es ist nicht nur in dieser Branche durchaus üblich, über Nettopreise zu reden, wenn der Gegenüber ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer ist.

    Weiss jmd ob das rechtlich geregelt ist, wie zu verfahren ist wenn die Frage der MWST bei einer Preisabsprache nicht erwähnt wurde?

    Da habe ich was für dich: Mehrwertsteuer bei mündlichem Angebot. Was auf dich zutrifft, musst du schon selber rausfinden. Kleiner Tipp am Rande, die jeweilige Steuerberaterkammer ist gern zur Vermittlung bereit, falls es zu einem echten Streit kommt.

    Siechfred