TomIRL: Preisabsprache und MWST

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Moin,

ungeachtet dessen, ob das wirklich stimmt oder nicht: Das ist doch irreführend! Wenn ich, wo auch immer, ein Angebot, einen Kostenvoranschlag, eine Preisauskunft jeglicher Art einhole, dann erwarte ich, dass unten der Preis steht, den ich nachher auch tatsächich zu bezahlen habe.

Üblicherweise sind Gewerbetreibende Vorsteuerabzugsberechtigt.
D.h. die MwSt. /Vorsteuer ist nicht Preisbestandteil sondern lediglich ein durchlaufender Posten.

Vor einigen Jahren war es bei Autowerkstätten auch gang und gäbe, bei Kostenvoranschlägen Nettopreise anzugeben (ohne den Kunden darauf hinzuweisen), und nach der Reparatur gab's dann das böse Erwachen, weil's plötzlich 16% teurer war als erwartet.

Das ist meines Wissens inzwischen klar geregelt.
Die einzigen die häufig Preise ohne MwSt angeben sind die Telekomunikationsunternehmen. Das ist dann mindesten genauso verwirrend.

Ich persönlich empfinde sowas als arglistige Täuschung.

Es kommt drauf an, beim privaten Endverbraucher stimme ich Dir zu, beim Gewerbetreibenden nicht.
TomIRL