Chris: Wie nennt sich das?

Hallo,

ich würde mich gerne im Internet etwas einlesen, weiß aber nicht, wonach ich suichen muss...

Wie nennt sich das, wenn man eine Aktion des jusistischen Gegners erwartet, und Präventiv beim zuständigen Gericht etwas einreichen möchte?

LG
Chris

  1. Tag Chris.

    Wie nennt sich das, wenn man eine Aktion des jusistischen Gegners erwartet, und Präventiv beim zuständigen Gericht etwas einreichen möchte?

    Hm, spontan fiele mir die Präventivklage ein (gibt's aber glaube ich nur im Schweizerischen Zivilrecht). Beschreibe mal genauer, um was es geht.

    Siechfred

    1. Hallo,

      Hm, spontan fiele mir die Präventivklage ein (gibt's aber glaube ich nur im Schweizerischen Zivilrecht). Beschreibe mal genauer, um was es geht.

      Ich weiß da aud er Vergangenheit, dass es da Möglichkeiten gab. Wenn z.B. ein Antrag auf einstweilige Verfügung droht odre auch eine Klage eines (potentiellen) Gegners, dann kann man sich dageben durch Niederlegung eines eigenen "Antrages", der aber nur dann herbeigezogen wird, wenn das befürchtete eintritt, wehren. Das Gericht ist also "vorgewarnt", dass dieh die Gegenseite wehren möchte und kann dan  ggf. gleich besondere Maßnahmen anordnen. Das dient der Verkürzung von Rechtsakten. Die eigene Niederlegung verbilligt das ganhze, da man keine Negativklage einreichen muss, sondern eben nur eine "Wehrschrift" eingereicht hat, für den Fall, dass was kommt.

      Aber ich habe vergessen, wie sowas juristisch heißt und ob und wieviel es kostet, was man berücksichtigen muss etc.

      LG
      Chris

      1. Ich vermute du meinst "negative Feststellungsklage"!
        Das ist aber relativ komplex das ganze Thema.

        1. Hallo,

          Ich vermute du meinst "negative Feststellungsklage"!

          Nee, eben nicht. Das ist schon einen Schritt zu weit.
          man kann da sozusagen "was passives" hinterlegen, das nur angeschaut wird, wenn eben vom Gegner anschließend was aktives eintrudelt.

          LG
          Chris

  2. Hi there,

    Wie nennt sich das, wenn man eine Aktion des jusistischen Gegners erwartet, und Präventiv beim zuständigen Gericht etwas einreichen möchte?

    jurisdictio praecox ???

    (scnr)

  3. Hallo Chris,

    Wie nennt sich das, wenn man eine Aktion des jusistischen Gegners erwartet, und Präventiv beim zuständigen Gericht etwas einreichen möchte?

    Du meinst wohl eine "Schutzschrift", die man im Falle einer drohenden einstweiligen Verfügung beim zuständigen Zivilgericht hinterlegt. Damit wird verhindert, dass das Gericht die einstweilige Verfügung einfach ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung erlässt, was nach der Zivilprozessordnung theoretisch möglich ist. Über die Erfolgsaussichten zur Abwehr der eV besagt dies allerdings noch nichts.

    Gruß Jürgen

    1. Hallo Jürgen,

      Wie nennt sich das, wenn man eine Aktion des jusistischen Gegners erwartet, und Präventiv beim zuständigen Gericht etwas einreichen möchte?

      Du meinst wohl eine "Schutzschrift",

      Danke!
      Das war's.
      Ich wusste einfach nicht mehr, wie das heißt.
      Nun kann ich recherchieren, was so alles beachtet werden muss.

      LG
      Chris